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Zitierungen von § 137 AktG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 137 AktG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AktG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 130 AktG Niederschrift (vom 15.12.2023)
... Gleiches gilt für jedes Verlangen einer Minderheit nach § 120 Abs. 1 Satz 2, § 137 . Bei nichtbörsennotierten Gesellschaften reicht eine vom Vorsitzenden des ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

D-Markbilanzgesetz
G. v. 21.08.1949 WiGBl. 279; aufgehoben durch Artikel 48 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
§ 50 DMBG Prüfungspflicht bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung
... Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind in entsprechender Anwendung der §§ 135 bis 141 des Aktiengesetzes sowie des § 48 dieses Gesetzes zu prüfen, wenn entweder  ...
§ 52 DMBG Inhalt der Anmeldung. Prüfung durch das Gericht
... Gericht die Prüfung der Eröffnungsbilanz anordnen und Abschlußprüfer (§ 137 des Aktiengesetzes) bestellen. Dem Antrag ist nur stattzugeben, wenn Verdachtsgründe ...
 
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