Zitierungen von § 263 AktG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 263 AktG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AktG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Handelsgesetzbuch (HGB)
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 219; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 120
§ 13f HGB Zweigniederlassungen von Aktiengesellschaften mit Sitz im Ausland (vom 01.08.2022)
... macht. (5) Im übrigen gelten die Vorschriften der §§ 81, 263 Satz 1 , § 266 Abs. 1 und 2, § 273 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes sinngemäß, soweit ...


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