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§ 13 - Artikel 10-Gesetz (G 10)

§ 13 Rechtsweg



Gegen die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen nach den §§ 3 und 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und ihren Vollzug ist der Rechtsweg vor der Mitteilung an den Betroffenen nicht zulässig.



 

Zitierungen von § 13 G 10

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 G 10 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in G 10 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

BSI-Gesetz (BSIG)
Artikel 1 G. v. 14.08.2009 BGBl. I S. 2821; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1982
§ 5 BSIG Abwehr von Schadprogrammen und Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes (vom 28.05.2021)
... nach Zustimmung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat; die §§ 9 bis 16 des Artikel 10-Gesetzes gelten entsprechend. (7) Eine über die ...