Zitierungen von § 3b G 10

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3b G 10 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in G 10 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5b G 10 Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen (vom 01.01.2024)
... den Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen gilt § 3b  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Artikel 10-Gesetzes
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2499
Artikel 1 1. G10uaÄndG Änderung des Artikel 10-Gesetzes
... jedoch am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Dokumentation folgt. § 3b Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen (1) Maßnahmen nach § 1 ...

Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 410
Artikel 2 BNDGÄndG Änderung des Artikel 10-Gesetzes
... Personen Für den Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen gilt § 3b entsprechend." 3. § 7 Absatz 1 bis 4a wird durch die folgenden Absätze 1 ...

Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 2274
Artikel 5 VerfSchRAnpG Änderung des Artikel 10-Gesetzes
... insoweit entsprechend gilt, über eine vorläufige Nutzung." 3. § 3b wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...


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