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§ 5 - Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)

Artikel 2 G. v. 30.07.2004 BGBl. I S. 1950, 1986; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-13 Ausländerrecht
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§ 5 Aufenthaltskarten, Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht



(1) 1Freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind, wird von Amts wegen innerhalb von sechs Monaten, nachdem sie die erforderlichen Angaben gemacht haben, eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern ausgestellt, die fünf Jahre gültig sein soll. 2Eine Bescheinigung darüber, dass die erforderlichen Angaben gemacht worden sind, erhält der Familienangehörige unverzüglich.

(2) 1Die zuständige Ausländerbehörde kann verlangen, dass die Voraussetzungen des Rechts nach § 2 Abs. 1 drei Monate nach der Einreise glaubhaft gemacht werden. 2Für die Glaubhaftmachung erforderliche Angaben und Nachweise können von der zuständigen Meldebehörde bei der meldebehördlichen Anmeldung entgegengenommen werden. 3Diese leitet die Angaben und Nachweise an die zuständige Ausländerbehörde weiter. 4Eine darüber hinausgehende Verarbeitung oder Nutzung durch die Meldebehörde erfolgt nicht.

(3) Das Vorliegen oder der Fortbestand der Voraussetzungen des Rechts nach § 2 Absatz 1 kann aus besonderem Anlass überprüft werden.

(4) 1Sind die Voraussetzungen des Rechts nach § 2 Abs. 1 innerhalb von fünf Jahren nach Begründung des ständigen rechtmäßigen Aufenthalts im Bundesgebiet entfallen oder liegen diese nicht vor, kann der Verlust des Rechts nach § 2 Abs. 1 festgestellt und bei Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind, die Aufenthaltskarte eingezogen werden. 2§ 4a Abs. 6 gilt entsprechend.

(5) 1Auf Antrag wird Unionsbürgern unverzüglich ihr Daueraufenthaltsrecht bescheinigt. 2Ihren daueraufenthaltsberechtigten Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind, wird innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt.

(6) Für den Verlust des Daueraufenthaltsrechts nach § 4a Abs. 7 gilt Absatz 4 Satz 1 entsprechend.

(7) 1Bei Verleihung des Rechts nach § 3a Absatz 1 stellt die zuständige Behörde eine Aufenthaltskarte für nahestehende Personen, die nicht Unionsbürger sind, aus, die fünf Jahre gültig sein soll. 2Die Inhaber des Rechts dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben. 3Absatz 5 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.





 

Frühere Fassungen von § 5 FreizügG/EU

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.11.2020Artikel 1 Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht
vom 12.11.2020 BGBl. I S. 2416
aktuell vorher 09.12.2014Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften
vom 02.12.2014 BGBl. I S. 1922
aktuell vorher 29.01.2013Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer aufenthaltsrechtlicher Vorschriften
vom 21.01.2013 BGBl. I S. 86
aktuell vorher 28.08.2007Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
vom 19.08.2007 BGBl. I S. 1970
aktuellvor 28.08.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5 FreizügG/EU

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 FreizügG/EU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FreizügG/EU selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2a FreizügG/EU Visum, Dokumente, Visumverfahren (vom 25.04.2023)
... Visum kann vor Einreise annulliert werden, indem eine Feststellung nach § 2 Absatz 4, § 5 Absatz 4 oder § 6 Absatz 1 erfolgt. Die Feststellung bedarf der Schriftform. ...
§ 5a FreizügG/EU Vorlage von Dokumenten (vom 24.11.2020)
... Die zuständige Behörde darf in den Fällen des § 5 Absatz 2 von einem Unionsbürger den gültigen Personalausweis oder Reisepass und im Fall des ... (2) Die zuständige Behörde darf von Familienangehörigen in den Fällen des § 5 Absatz 2 oder für die Ausstellung der Aufenthaltskarte einen anerkannten oder sonst zugelassenen ...
§ 6 FreizügG/EU Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt (vom 27.02.2024)
... Verlust des Rechts nach § 2 Abs. 1 kann unbeschadet des § 2 Absatz 4 und des § 5 Absatz 4 nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit (Artikel 45 Absatz ...
§ 11 FreizügG/EU Anwendung des allgemeinen Aufenthaltsrechts; Ausnahmen von der Anwendung dieses Gesetzes (vom 27.02.2024)
... als die dort genannten Umstände auch für die Feststellung nach § 2 Absatz 4, § 5 Absatz 4 und § 6 Absatz 1 entscheidungserheblich sein können. Sie bestehen in den ...
§ 11a FreizügG/EU Verordnungsermächtigung (vom 24.11.2020)
... mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten der Ausstellung von Aufenthaltskarten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 7 Satz 1 , Daueraufenthaltskarten nach § 5 Absatz 5 Satz 2, Aufenthaltsdokumenten-GB nach § 16 ... Aufenthaltskarten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 7 Satz 1, Daueraufenthaltskarten nach § 5 Absatz 5 Satz 2 , Aufenthaltsdokumenten-GB nach § 16 Absatz 2 Satz 1 und Aufenthaltsdokumenten für ...
§ 16 FreizügG/EU Rechtsstellung britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen (vom 25.04.2023)
... diese Rechte bescheinigt werden. (4) § 2 Absatz 4, § 2a Absatz 2 und 4 sowie § 5 Absatz 3 und 4 finden entsprechende Anwendung. (5) Für die Anwendung anderer Gesetze als des ...
 
Zitat in folgenden Normen

Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Artikel 1 V. v. 25.11.2004 BGBl. I S. 2945; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
§ 47 AufenthV Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen (vom 24.11.2020)
... betreffen. (3) Für die Ausstellung einer Aufenthaltskarte ( § 5 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 7 des Freizügigkeitsgesetzes/EU ), einer Daueraufenthaltskarte (§ 5 Absatz 5 Satz 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU), eines ... 5 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 7 des Freizügigkeitsgesetzes/EU), einer Daueraufenthaltskarte ( § 5 Absatz 5 Satz 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU ), eines Aufenthaltsdokuments-GB (§ 16 Absatz 2 Satz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU) und ... Person ausgestellt, die 1. zum Zeitpunkt der Mitteilung der erforderlichen Angaben nach § 5 Absatz 1 Satz 1 oder § 16 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU oder 2. zum ... und 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU oder 2. zum Zeitpunkt der Antragstellung nach § 5 Absatz 5 Satz 2 , § 16 Absatz 3 oder 4 oder § 11 Absatz 4 Satz 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU in ... 2 gilt entsprechend. Für die Ausstellung einer Bescheinigung des Daueraufenthalts ( § 5 Absatz 5 Satz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU ) ist eine Gebühr in Höhe von 10 Euro zu ...
§ 65 AufenthV Erweiterter Datensatz (vom 20.04.2021)
... oder Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts nach § 2 Absatz 7, § 5 Absatz 4 oder § 6 Abs. 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU, j) sicherheitsrechtliche ...

AZR-Gesetz
G. v. 02.09.1994 BGBl. I S. 2265; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 106
§ 18f AZRG Datenübermittlung an die Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit (vom 25.04.2023)
... Nichtbestehens oder des Verlustes des Rechts auf Einreise und Aufenthalt nach § 2 Absatz 4, § 5 Absatz 4 oder § 6 Absatz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU gespeichert wird, die Grundpersonalien ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (18. AufenthVÄndV)
V. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2606
Artikel 1 18. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... Familienangehörige von Unionsbürgern oder von Staatsangehörigen eines EWR-Staates ( § 5 Absatz 5 des Freizügigkeitsgesetzes/EU ) in den Fällen des § 11 Absatz 1 Satz 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU" ... D15 und wird wie folgt gefasst: „Anlage D15 Bescheinigung des Daueraufenthalts ( § 5 Absatz 5 Satz 1 Freizügigkeitsgesetz/EU ) - Vorderseite - [image:2020/2020I2609_1.gif|Muster Bescheinigung des ...

Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer aufenthaltsrechtlicher Vorschriften
G. v. 21.01.2013 BGBl. I S. 86
Artikel 1 FreizügG/EUuaÄndG Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
... und das Wort „hatten" durch das Wort „haben" ersetzt. 5. § 5 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 5 Aufenthaltskarten, Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht". b) Absatz ... 1 Satz 1 werden die Wörter „für die Ausstellung der Bescheinigung nach § 5 Abs. 1" durch die Wörter „in den Fällen des § 5 Absatz 2" ... nach § 5 Abs. 1" durch die Wörter „in den Fällen des § 5 Absatz 2" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Im ... vor Nummer 1 werden die Wörter „für die Ausstellung der Bescheinigung nach § 5 Abs. 1" durch die Wörter „in den Fällen des § 5 Absatz 2" ersetzt ... nach § 5 Abs. 1" durch die Wörter „in den Fällen des § 5 Absatz 2" ersetzt und nach dem Wort „zusätzlich" die Wörter ... bb) In Nummer 2 werden die Wörter „Bescheinigung nach § 5 Abs. 1" durch das Wort „Meldebestätigung" und das abschließende Komma ... 6 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Angabe „§ 5 Abs. 5" durch die Wörter „§ 2 Absatz 7 und des § 5 Absatz 4" sowie ... Angabe „§ 5 Abs. 5" durch die Wörter „§ 2 Absatz 7 und des § 5 Absatz 4" sowie die Wörter „Artikel 39 Abs. 3, Artikel 46 Abs. 1 des Vertrages ... a) In den Sätzen 3 bis 7 werden jeweils die Wörter „§ 5 Absatz 2 Satz 1" durch die Wörter „§ 5 Absatz 1 Satz 1" und die ... jeweils die Wörter „§ 5 Absatz 2 Satz 1" durch die Wörter „§ 5 Absatz 1 Satz 1" und die Wörter „§ 5 Absatz 6 Satz 2" durch die ... durch die Wörter „§ 5 Absatz 1 Satz 1" und die Wörter „§ 5 Absatz 6 Satz 2" durch die Wörter „§ 5 Absatz 5 Satz 2" ersetzt. ... und die Wörter „§ 5 Absatz 6 Satz 2" durch die Wörter „§ 5 Absatz 5 Satz 2" ersetzt. b) In Satz 9 wird die Angabe „§ 5 Abs. ... 5 Absatz 5 Satz 2" ersetzt. b) In Satz 9 wird die Angabe „§ 5 Abs. 5" durch die Angabe „§ 5 Absatz 4" ... b) In Satz 9 wird die Angabe „§ 5 Abs. 5" durch die Angabe „§ 5 Absatz 4" ...

Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften
G. v. 02.12.2014 BGBl. I S. 1922
Artikel 1 FreizügG/EUuaÄndG Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
... „gerader aufsteigender und in gerader absteigender" ersetzt. 3. In § 5 Absatz 4 wird nach dem Wort „ständigen" das Wort ...

Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht
G. v. 12.11.2020 BGBl. I S. 2416
Artikel 1 FreizügG/EU-AnpG Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
... Absatz 2 bis 4 und nahestehende Personen nach § 3a Absatz 3" ersetzt. 6. Dem § 5 wird folgender Absatz 7 angefügt: „(7) Bei Verleihung des Rechts nach ... als die dort genannten Umstände auch für die Feststellung nach § 2 Absatz 7, § 5 Absatz 4 und § 6 Absatz 1 entscheidungserheblich sein können. Sie bestehen in den Fällen des ... mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten der Ausstellung von Aufenthaltskarten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 7 Satz 1 , Daueraufenthaltskarten nach § 5 Absatz 5 Satz 2, Aufenthaltsdokumenten-GB nach § 16 ... Aufenthaltskarten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 7 Satz 1, Daueraufenthaltskarten nach § 5 Absatz 5 Satz 2 , Aufenthaltsdokumenten-GB nach § 16 Absatz 2 Satz 1 und Aufenthaltsdokumenten für ... mit dem diese Rechte bescheinigt werden. (4) § 2 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 7 und § 5 Absatz 3 und 4 finden entsprechende Anwendung. (5) Für die Anwendung anderer Gesetze als des ...
Artikel 2 FreizügG/EU-AnpG Änderung der Aufenthaltsverordnung
... 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Für die Ausstellung einer Aufenthaltskarte ( § 5 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 7 des Freizügigkeitsgesetzes/EU ), einer Daueraufenthaltskarte (§ 5 Absatz 5 Satz 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU), eines ... 5 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 7 des Freizügigkeitsgesetzes/EU), einer Daueraufenthaltskarte ( § 5 Absatz 5 Satz 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU ), eines Aufenthaltsdokuments-GB (§ 16 Absatz 2 Satz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU) und ... ausgestellt, die 1. zum Zeitpunkt der Mitteilung der erforderlichen Angaben nach § 5 Absatz 1 Satz 1 oder § 16 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU oder 2. zum ... 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU oder 2. zum Zeitpunkt der Antragstellung nach § 5 Absatz 5 Satz 2 , § 16 Absatz 3 oder 4 oder § 11 Absatz 4 Satz 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU in ... 45c Absatz 2 gilt entsprechend. Für die Ausstellung einer Bescheinigung des Daueraufenthalts ( § 5 Absatz 5 Satz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU ) ist eine Gebühr in Höhe von 10 Euro zu erheben." b) Absatz 4 wird ...

Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
G. v. 12.04.2011 BGBl. I S. 610
Artikel 2 380/2008/EG-AnpG Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
... 78 des Aufenthaltsgesetzes ist für die Ausstellung von Aufenthaltskarten nach § 5 Absatz 2 Satz 1 und Daueraufenthaltskarten nach § 5 Absatz 6 Satz 2 entsprechend anzuwenden. ... von Aufenthaltskarten nach § 5 Absatz 2 Satz 1 und Daueraufenthaltskarten nach § 5 Absatz 6 Satz 2 entsprechend anzuwenden. Aufenthaltskarten nach § 5 Absatz 2 Satz 1 tragen ... nach § 5 Absatz 6 Satz 2 entsprechend anzuwenden. Aufenthaltskarten nach § 5 Absatz 2 Satz 1 tragen die Bezeichnung „Aufenthaltskarte (Familienangehöriger EU)" ... „Aufenthaltskarte (Familienangehöriger EU)" und Daueraufenthaltskarten nach § 5 Absatz 6 Satz 2 die Bezeichnung „Daueraufenthaltskarte (Familienangehöriger EU)". ... (Familienangehöriger EU)". Für Aufenthaltskarten nach § 5 Absatz 2 Satz 1 und Daueraufenthaltskarten nach § 5 Absatz 6 Satz 2 wird in der Zone für ... Für Aufenthaltskarten nach § 5 Absatz 2 Satz 1 und Daueraufenthaltskarten nach § 5 Absatz 6 Satz 2 wird in der Zone für das automatische Lesen anstelle der Abkürzungen ... des § 78a Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes können Aufenthaltskarten nach § 5 Absatz 2 Satz 1 und Daueraufenthaltskarten nach § 5 Absatz 6 Satz 2 auf einem einheitlichen ... können Aufenthaltskarten nach § 5 Absatz 2 Satz 1 und Daueraufenthaltskarten nach § 5 Absatz 6 Satz 2 auf einem einheitlichen Vordruck ausgestellt werden. Für Aufenthaltskarten ... Satz 2 auf einem einheitlichen Vordruck ausgestellt werden. Für Aufenthaltskarten nach § 5 Absatz 2 Satz 1 und Daueraufenthaltskarten nach § 5 Absatz 6 Satz 2 gilt § 105b des ... Für Aufenthaltskarten nach § 5 Absatz 2 Satz 1 und Daueraufenthaltskarten nach § 5 Absatz 6 Satz 2 gilt § 105b des Aufenthaltsgesetzes entsprechend."  ... mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten der Ausstellung von Aufenthaltskarten nach § 5 Absatz 2 Satz 1 und Daueraufenthaltskarten nach § 5 Absatz 6 Satz 2 entsprechend § 99 ... von Aufenthaltskarten nach § 5 Absatz 2 Satz 1 und Daueraufenthaltskarten nach § 5 Absatz 6 Satz 2 entsprechend § 99 Absatz 1 Nummer 13a Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes sowie ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2226 und der Verordnung (EU) 2018/1240 sowie zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes, des Freizügigkeitsgesetzes/EU, des Gesetzes über das Ausländerzentralregister und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
G. v. 20.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 106
Artikel 4 ETIASDGuaEG Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
... Ein Visum kann vor Einreise annulliert werden, indem eine Feststellung nach § 2 Absatz 4, § 5 Absatz 4 oder § 6 Absatz 1 erfolgt. Die Feststellung bedarf der Schriftform. § 11 Absatz 8 Satz 1 ... 7. In § 16 Absatz 4 werden die Wörter „§ 2 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 7 und § 5 Absatz 3 und 4" durch die Wörter „§ 2 Absatz 4, § 2a Absatz 2 und 4 sowie § ... 3 und 4" durch die Wörter „§ 2 Absatz 4, § 2a Absatz 2 und 4 sowie § 5 Absatz 3 und 4" ersetzt. 8. Folgender § 17 wird ...

Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3155
Artikel 3 GrSiAuslG Änderung des AZR-Gesetzes
... Nichtbestehens oder des Verlustes des Rechts auf Einreise und Aufenthalt nach § 2 Absatz 7, § 5 Absatz 4 oder § 6 Absatz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU gespeichert wird, die Grundpersonalien ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 2 EUAufhAsylRUG Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
... folgenden Jahren führt zum Verlust des Daueraufenthaltsrechts." 5. § 5 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 5 Bescheinigungen über gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrechte, Aufenthaltskarten". ... nach § 4a Abs. 7 gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend." 6. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Vorlage von Dokumenten ... Die zuständige Behörde darf für die Ausstellung der Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 von einem Unionsbürger den gültigen Personalausweis oder Reisepass und im Fall ... darf von Familienangehörigen für die Ausstellung der Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 oder für die Ausstellung der Aufenthaltskarte einen anerkannten oder sonst ... über Voraussetzungen des § 3 Abs. 2, 2. eine Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 des Unionsbürgers, den die Familienangehörigen begleiten oder dem sie ...
Artikel 7 EUAufhAsylRUG Änderung von Verordnungen (vom 10.06.2008)
... angefügt: „(3) Für die Ausstellung einer Aufenthaltskarte (§ 5 Abs. 2 des Freizügigkeitsgesetzes/ EU), die Bescheinigung des Daueraufenthalts (§ 5 Abs. ... 5 Abs. 2 des Freizügigkeitsgesetzes/ EU), die Bescheinigung des Daueraufenthalts (§ 5 Abs. 6 Satz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/ EU), die Ausstellung der Daueraufenthaltskarte ... 6 Satz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/ EU), die Ausstellung der Daueraufenthaltskarte (§ 5 Abs. 6 Satz 2 des Freizügigkeitsgesetzes/ EU) sind, wenn es sich nicht um die erstmalige ... eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWRStaates (§ 5 Abs. 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU) und die Aufenthaltserlaubnis, die Ausländern ... von Unionsbürgern oder von Staatsangehörigen eines EWR-Staates (§ 5 Abs. 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU) das in Anlage D16 abgedruckte Muster."  ... Verwendung von Vordrucken Für die Ausstellung einer Aufenthaltskarte nach § 5 Abs. 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU kann bis zum 31. Dezember 2007 der bisherige Vordruck ... folgende Anlagen D15 und D16 angefügt: „Anlage D15 Aufenthaltskarte (§ 5 Abs. 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU) und Aufenthaltserlaubnis, die Ausländern ... 2111) Anlage D16 Bescheinigung des Daueraufenthalts und Daueraufenthaltskarte (§ 5 Abs. 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU) (Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2112 - ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 22.07.2011 BGBl. I S. 1530, 2080
Artikel 1 6. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung (vom 01.09.2011)
... wie folgt gefasst: „(3) Für die Ausstellung einer Aufenthaltskarte (§ 5 Absatz 2 Satz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU) und die Ausstellung einer ... Satz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU) und die Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte (§ 5 Absatz 6 Satz 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU) ist jeweils eine Gebühr in Höhe von ... die 1. zum Zeitpunkt der Mitteilung der erforderlichen Angaben nach § 5 Absatz 2 Satz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU oder 2. zum Zeitpunkt der ... Freizügigkeitsgesetzes/EU oder 2. zum Zeitpunkt der Antragstellung nach § 5 Absatz 6 Satz 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU noch nicht 24 Jahre alt ist, ... 2 gilt entsprechend. Für die Ausstellung einer Bescheinigung des Daueraufenthalts (§ 5 Absatz 6 Satz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU) ist eine Gebühr in Höhe von 8 Euro ... Absatz 4 wird angefügt: „(4) Sollen eine Aufenthaltskarte (§ 5 Absatz 2 Satz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU) oder eine Daueraufenthaltskarte (§ 5 ... 5 Absatz 2 Satz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU) oder eine Daueraufenthaltskarte (§ 5 Absatz 6 Satz 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU) in den Fällen des § 78a Absatz 1 des ... abgedruckte Muster,". c) In Nummer 13 werden nach den Wörtern „(§ 5 Abs. 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU)" die Wörter „in den Fällen des ... die Wörter „für die" eingefügt, nach den Wörtern „(§ 5 Abs. 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU)" die Wörter „in den Fällen des ...