Die Vorschriften der §§ 62 bis 64a der EBO gelten entsprechend.
§ 49 ESBO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.03.2008) ... des § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt, wer entgegen den Vorschriften des § 48 vorsätzlich 1. (aufgehoben) 2. an einer nicht dazu bestimmten Seite ... § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt auch, wer entgegen den Vorschriften des § 48 vorsätzlich oder fahrlässig 1. ohne amtliche Befugnis eine Bahnanlage oder ...