§ 6 - Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 1 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12 Ausländerrecht
| |

§ 6 Visum


§ 6 hat 8 frühere Fassungen und wird in 22 Vorschriften zitiert

(1) Einem Ausländer können nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 folgende Visa erteilt werden:

1.
ein Visum für die Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten oder für geplante Aufenthalte in diesem Gebiet von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen (Schengen-Visum),

2.
ein Flughafentransitvisum für die Durchreise durch die internationalen Transitzonen der Flughäfen.

(2) 1Schengen-Visa können nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen verlängert werden. 2Für weitere 90 Tage innerhalb des betreffenden Zeitraums von 180 Tagen kann ein Schengen-Visum aus den in Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009/EG genannten Gründen, zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder aus völkerrechtlichen Gründen als nationales Visum verlängert werden.

(2a) Schengen-Visa berechtigen nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, es sei denn, sie wurden zum Zweck der Erwerbstätigkeit erteilt.

(3) 1Für längerfristige Aufenthalte ist ein Visum für das Bundesgebiet (nationales Visum) erforderlich, das vor der Einreise erteilt wird. 2Die Erteilung richtet sich nach den für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU geltenden Vorschriften. 3Die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts mit einem nationalen Visum wird auf die Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis, Blauen Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU angerechnet.

(4) Ein Ausnahme-Visum im Sinne des § 14 Absatz 2 wird als Visum im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 oder des Absatzes 3 erteilt.


Text in der Fassung des Artikels 1 Fachkräfteeinwanderungsgesetz G. v. 15. August 2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217 m.W.v. 1. März 2020

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 6 AufenthG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.03.2020Artikel 1 Fachkräfteeinwanderungsgesetz
vom 15.08.2019 BGBl. I S. 1307
aktuell vorher 01.08.2017Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
vom 12.05.2017 BGBl. I S. 1106
aktuell vorher 01.08.2015Artikel 1 Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
vom 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
aktuell vorher 02.12.2013Artikel 1 Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
vom 29.08.2013 BGBl. I S. 3484
aktuell vorher 06.09.2013Artikel 1 Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
vom 29.08.2013 BGBl. I S. 3484
aktuell vorher 01.08.2012Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
vom 01.06.2012 BGBl. I S. 1224
aktuell vorher 26.11.2011Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
vom 22.11.2011 BGBl. I S. 2258
aktuell vorher 28.08.2007Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
vom 19.08.2007 BGBl. I S. 1970
aktuellvor 28.08.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 6 AufenthG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 AufenthG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 AufenthG Erfordernis eines Aufenthaltstitels (vom 18.11.2023)
... besteht. Die Aufenthaltstitel werden erteilt als 1. Visum im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3 , 2. Aufenthaltserlaubnis (§ 7), 2a. Blaue Karte EU (§ 18g), ...
§ 71 AufenthG Zuständigkeit (vom 18.11.2023)
... mindestens eine zentrale Ausländerbehörde einrichten, die bei Visumanträgen nach § 6 zu Zwecken nach den §§ 16a, 16d, 17 Absatz 1, den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, ...
§ 81 AufenthG Beantragung des Aufenthaltstitels (vom 18.11.2023)
... Ausländerbehörde als fortbestehend. Dies gilt nicht für ein Visum nach § 6 Absatz 1 . Wurde der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels ...
§ 95 AufenthG Strafvorschriften (vom 27.02.2024)
... Abs. 1 Satz 1 eines Aufenthaltstitels bedarf und als Aufenthaltstitel nur ein Schengen-Visum nach § 6 Abs. 1 Nummer 1 besitzt. (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, ...
§ 98 AufenthG Bußgeldvorschriften (vom 01.03.2024)
... oder fahrlässig 1. entgegen § 4a Absatz 3 Satz 4 oder Absatz 4, § 6 Absatz 2a , § 7 Absatz 1 Satz 4 erster Halbsatz, § 16a Absatz 3 Satz 1, § 16b Absatz 3, auch ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Artikel 1 V. v. 25.11.2004 BGBl. I S. 2945; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 12.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 125
§ 39 AufenthV Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke (vom 01.03.2024)
... im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn 1. er ein nationales Visum ( § 6 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes ) oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, 2. er vom Erfordernis des Aufenthaltstitels ... Bundesgebiet aufhält oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte ( § 6 Absatz 1 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes ) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach ...
§ 46 AufenthV Gebühren für das Visum (vom 01.09.2017)
... eines Schengen-Visums im Bundesgebiet über 90 Tage hinaus als nationales Visum ( § 6 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes ) 60 ...

AZR-Gesetz
G. v. 02.09.1994 BGBl. I S. 2265; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 106
§ 3 AZRG Allgemeiner Inhalt (vom 01.05.2023)
... nach § 2 Absatz 2 Nummer 12, 7a. Angaben zum Bestehen eines nationalen Visums nach § 6 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes , 8. Dokumente nach § 6 Absatz 5, 9. zum Zweck der Arbeits- und ...

Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)
Artikel 2 G. v. 30.07.2004 BGBl. I S. 1950, 1986; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
§ 11 FreizügG/EU Anwendung des allgemeinen Aufenthaltsrechts; Ausnahmen von der Anwendung dieses Gesetzes (vom 27.02.2024)
... 81 des Aufenthaltsgesetzes entsprechende Anwendung. (5) § 5 Absatz 1, 2 und 4, § 6 Absatz 3 Satz 2 und 3 , § 7 Absatz 2 Satz 2 und § 82 Absatz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes sowie § 82 ...

Visa-Warndateigesetz (VWDG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3037; zuletzt geändert durch Artikel 173 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 7 VWDG Weitere Behörden, an die Warndaten übermittelt werden
... wurden, b) zur Entscheidung über die Verlängerung eines Visums nach § 6 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes. Im Fall der Übermittlung von nach § 2 ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 1 FachKrEG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... die Wörter „einer Blauen Karte EU," eingefügt. 6. In § 6 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Schengen-Visa ... mindestens eine zentrale Ausländerbehörde einrichten, die bei Visumanträgen nach § 6 zu Zwecken nach den §§ 16a, 16d, 17 Absatz 1, den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, ...

Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
G. v. 11.07.2019 BGBl. I S. 1066
Artikel 4 SoMiBG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... § 90 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 3 wird die Angabe „ § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 4" durch die Wörter „§ 6 Absatz 4 Nummer 1 bis 4, 7, 12 und 13" ... 1 Nummer 3 wird die Angabe „§ 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 4" durch die Wörter „ § 6 Absatz 4 Nummer 1 bis 4, 7, 12 und 13" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 2 Abs. 2" ...

Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht
G. v. 12.11.2020 BGBl. I S. 2416
Artikel 1 FreizügG/EU-AnpG Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
... 81 des Aufenthaltsgesetzes entsprechende Anwendung. (5) § 5 Absatz 1, 2 und 4, § 6 Absatz 3 Satz 2 und 3 , § 7 Absatz 2 Satz 2 und § 82 Absatz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes sowie § 82 ...

Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 BleiRÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... im Sinne von § 54 Absatz 1 Nummer 2 oder 4 besteht" ersetzt. 4. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 1 EUAufhAsylRUG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... abgeschlossenen Straf- oder anderen Verfahrens sind, möglich ist." 7. § 6 Abs. 4 wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 werden die Wörter ... Satz 1 eines Aufenthaltstitels bedarf und als Aufenthaltstitel nur ein Schengen-Visum nach § 6 Abs. 1 besitzt." b) In Absatz 2 Nr. 2 werden nach dem Wort ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
G. v. 22.11.2011 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 AufenthRÄndG 2011 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. Visum im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3,". b) Dem Absatz 3 wird folgender Satz ... „in den Fällen des § 25 Absatz 4a und 4b" ersetzt. 5. § 6 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 und 2 werden wie folgt gefasst: ... nicht ausgesetzt ist,". b) In Absatz 1a wird nach der Angabe „§ 6 Abs. 1" die Angabe „Nummer 1" eingefügt. 54. In § 96 Absatz 4 ...
Artikel 12 AufenthRÄndG 2011 Änderung von Verordnungen
... eines Schengen-Visums im Bundesgebiet über drei Monate hinaus als nationales Visum (§ 6 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes) 60 Euro." 9. § 50 Absatz 1 wird wie folgt ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1106
Artikel 1 ArbMigraG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
...  „Satz 2 gilt nicht für die Erteilung einer ICT-Karte." 5. In § 6 Absatz 3 Satz 2 werden nach den Wörtern „Blaue Karte EU," die Wörter „die ...

Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
G. v. 01.06.2012 BGBl. I S. 1224; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 HQRLUmsG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... sofern durch Gesetz oder Rechtsverordnung nichts anderes bestimmt ist." 3. § 6 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 werden nach dem Wort ...

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3484, 3899
Artikel 1 AufenthGuaÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... durch das Wort „Daueraufenthalt - EU" ersetzt. 4. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 2 und 3 wird jeweils das Wort ... folgender Satz eingefügt: „Dies gilt nicht für ein Visum nach § 6 Absatz 1." 28. § 84 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In ...

Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2467, 4114
Artikel 1 AZRWEG Änderung des AZR-Gesetzes
... 7a eingefügt: „7a. Angaben zum Bestehen eines nationalen Visums nach § 6 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes ,". ff) In Nummer 8 werden die Wörter „Hinweise auf vorhandene ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 26a 7. SGBIVuaÄndG Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... 1 wird wie folgt gefasst: „1. entgegen § 4a Absatz 3 Satz 4 oder Absatz 4, § 6 Absatz 2a , § 7 Absatz 1 Satz 4 erster Halbsatz, § 16a Absatz 3 Satz 1, § 16b Absatz 3, auch ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed