§ 49a - Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 1 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12 Ausländerrecht
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§ 49a (aufgehoben)


§ 49a hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 3 Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz G. v. 4. August 2019 BGBl. I S. 1131 m.W.v. 9. August 2019

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Frühere Fassungen von § 49a AufenthG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.08.2019Artikel 3 Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz
vom 04.08.2019 BGBl. I S. 1131

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 49a AufenthG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 49a AufenthG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 1 EUAufhAsylRUG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2, § 43 Abs. 4, § 44a Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 1, § 49a Abs. 2, § 72 Abs. 1 bis 4, § 73 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 und 2, § 78 Abs. 2 bis ...

Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern
G. v. 23.12.2014 BGBl. I S. 2439
Artikel 1 AsylRÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... 61 Absatz 1e" ersetzt. 5. In § 105a wird nach der Angabe „§ 49a Abs. 2," die Angabe „§ 61 Absatz 1d," ...

Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1131
Artikel 3 2. DAVG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 49a und 49b werden gestrichen. b) Nach der Angabe zu § 86 wird folgende Angabe ... durch das Wort „sechste" ersetzt. 3. Die §§ 49a und 49b werden aufgehoben. 4. § 71 Absatz 4 wird wie folgt geändert:  ... und Fingerabdruckdaten festzulegen." 12. In § 105a werden die Angabe „ § 49a Abs. 2 ," und die Angabe „§ 89a Abs. 2, Abs. 4 Satz 2, Abs. 8," ...


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