§ 49a (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern
G. v. 23.12.2014 BGBl. I S. 2439
Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1131
Artikel 3 2. DAVG Änderung des Aufenthaltsgesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 49a und 49b werden gestrichen. b) Nach der Angabe zu § 86 wird folgende Angabe ... durch das Wort „sechste" ersetzt. 3. Die §§ 49a und 49b werden aufgehoben. 4. § 71 Absatz 4 wird wie folgt geändert: ... und Fingerabdruckdaten festzulegen." 12. In § 105a werden die Angabe „ § 49a Abs. 2 ," und die Angabe „§ 89a Abs. 2, Abs. 4 Satz 2, Abs. 8," ...
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