§ 96 - Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12 Ausländerrecht
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§ 96 Einschleusen von Ausländern und Personen, auf die das Freizügigkeitsgesetz/EU Anwendung findet


§ 96 hat 6 frühere Fassungen und wird in 25 Vorschriften zitiert

(1) 1Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet,

1.
eine Handlung nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a zu begehen und

a)
dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt oder

b)
wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt oder

2.
eine Handlung nach § 95 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2, Absatz 1a oder Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b oder Nummer 2 zu begehen und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt oder

3.
eine Handlung nach § 9 Absatz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU zu begehen und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt.

2Ebenso wird bestraft, wer zugunsten eines Ausländers handelt, der keine vorsätzliche rechtswidrige Tat im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 oder Nummer 2 begangen hat.

(2) 1Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer in den Fällen des Absatzes 1

1.
gewerbsmäßig handelt,

2.
als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, handelt,

3.
eine Schusswaffe bei sich führt, wenn sich die Tat auf eine Handlung nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a bezieht,

4.
eine andere Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden, wenn sich die Tat auf eine Handlung nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a bezieht,

5.
den Geschleusten einer das Leben gefährdenden, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder der Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt oder

6.
versucht, sich im Straßenverkehr in grob verkehrswidriger und rücksichtsloser Weise einer polizeilichen Kontrolle zu entziehen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

2Ebenso wird bestraft, wer in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 zugunsten eines minderjährigen ledigen Ausländers handelt, der ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer dritten Person, die die Fürsorge oder Obhut für ihn übernommen hat, in das Bundesgebiet einreist, auch wenn dieser keine vorsätzliche rechtswidrige Tat begangen hat. 3In minder schweren Fällen des Satzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2, Satz 2, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2, 3, 5 und 6, Satz 2 und Absatz 3 sowie bei Einreise auf dem Landweg auch Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b sind auf Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eines Schengen-Staates anzuwenden, wenn

1.
sie den in § 95 Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 bezeichneten Handlungen entsprechen und

2.
der Täter einen Ausländer unterstützt, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt.

(5) § 74a des Strafgesetzbuchs ist anzuwenden.


Text in der Fassung des Artikels 1 Rückführungsverbesserungsgesetz G. v. 21. Februar 2024 BGBl. 2024 I Nr. 54 m.W.v. 27. Februar 2024

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Frühere Fassungen von § 96 AufenthG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.02.2024Artikel 1 Rückführungsverbesserungsgesetz
vom 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
aktuell vorher 01.08.2018Artikel 1 Familiennachzugsneuregelungsgesetz
vom 12.07.2018 BGBl. I S. 1147
aktuell vorher 01.07.2017Artikel 6 Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
vom 13.04.2017 BGBl. I S. 872
aktuell vorher 24.10.2015Artikel 3 Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
vom 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
aktuell vorher 26.11.2011Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
vom 22.11.2011 BGBl. I S. 2258
aktuell vorher 28.08.2007Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
vom 19.08.2007 BGBl. I S. 1970
aktuellvor 28.08.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 96 AufenthG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 96 AufenthG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 54 AufenthG Ausweisungsinteresse (vom 27.02.2024)
... einem Jahr verurteilt worden ist, 1c. wegen einer oder mehrerer Straftaten nach § 96 rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt ...
§ 62 AufenthG Abschiebungshaft (vom 27.02.2024)
... Einreise erhebliche Geldbeträge, insbesondere an einen Dritten für dessen Handlung nach § 96 , aufgewandt, die nach den Umständen derart maßgeblich sind, dass daraus geschlossen ...
§ 66 AufenthG Kostenschuldner; Sicherheitsleistung (vom 27.02.2024)
... nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht erlaubt war; 4. wer eine nach § 96 strafbare Handlung oder eine nach § 95 strafbare Teilnahme begeht; 5. der ...
§ 97 AufenthG Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen (vom 27.02.2024)
... Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 96 Abs. 1 , auch in Verbindung mit § 96 Abs. 4, den Tod eines anderen Menschen verursacht. Wird in den ... Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 96 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 96 Abs. 4 , den Tod eines anderen Menschen verursacht. Wird in den Fällen des § 96 Absatz 1, auch ... mit § 96 Abs. 4, den Tod eines anderen Menschen verursacht. Wird in den Fällen des § 96 Absatz 1 , auch in Verbindung mit § 96 Absatz 4, der Tod eines anderen Menschen wenigstens leichtfertig ... Menschen verursacht. Wird in den Fällen des § 96 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 96 Absatz 4 , der Tod eines anderen Menschen wenigstens leichtfertig verursacht, ist die Strafe lebenslange ... (2) Mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 96 Abs. 1 , auch in Verbindung mit § 96 Abs. 4, als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten ... drei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 96 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 96 Abs. 4 , als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)
Artikel 2 G. v. 30.07.2004 BGBl. I S. 1950, 1986; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
§ 11 FreizügG/EU Anwendung des allgemeinen Aufenthaltsrechts; Ausnahmen von der Anwendung dieses Gesetzes (vom 27.02.2024)
... die §§ 85 bis 88, 90, 91, 95 Absatz 1 Nummer 4 und 8, Absatz 2 Nummer 2, Absatz 4, die §§ 96 , 97, 98 Absatz 2 Nummer 2, Absatz 2a, 3 Nummer 3, Absatz 4 und 5 sowie § 99 des ...

Strafgesetzbuch (StGB)
neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 203
§ 76a StGB Selbständige Einziehung (vom 18.03.2021)
... 84a, 4. aus dem Aufenthaltsgesetz: a) Einschleusen von Ausländern nach § 96 Absatz 2 , b) Einschleusen mit Todesfolge sowie gewerbs- und bandenmäßiges ...

Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
§ 100a StPO Telekommunikationsüberwachung (vom 27.02.2024)
... von Ausländern und Personen, auf die das Freizügigkeitsgesetz/EU Anwendung findet, nach § 96 Absatz 1, 2 und 4 , b) Einschleusen mit Todesfolge und gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen ...
§ 100b StPO Online-Durchsuchung (vom 01.10.2021)
...  3. aus dem Aufenthaltsgesetz: a) Einschleusen von Ausländern nach § 96 Absatz 2 , b) Einschleusen mit Todesfolge oder gewerbs- und bandenmäßiges ...
§ 100g StPO Erhebung von Verkehrsdaten (vom 01.12.2021)
...  2. aus dem Aufenthaltsgesetz: a) Einschleusen von Ausländern nach § 96 Absatz 2 , b) Einschleusen mit Todesfolge oder gewerbs- und bandenmäßiges ...

Visa-Warndateigesetz (VWDG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3037; zuletzt geändert durch Artikel 173 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 2 VWDG Anlass der Speicherung (vom 15.10.2016)
... einer Straftat nach a) § 95 Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 3, Absatz 1a, § 96 oder § 97 des Aufenthaltsgesetzes, b) § 10 oder § 11 des ...

VWDG-Durchführungsverordnung (VWDG-DV)
V. v. 01.06.2013 BGBl. I S. 1414; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 5 G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1241
Anlage VWDG-DV Daten, die in der Datei gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungsempfänger (vom 24.06.2020)
...  strafe (1) dd) Verurteilung nach § 96 AufenthG (1) aaa) Erstes Urteil am (1) bbb) ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2218
Artikel 1 VerkDSpG Änderung der Strafprozessordnung
... 2. aus dem Aufenthaltsgesetz: a) Einschleusen von Ausländern nach § 96 Absatz 2, b) Einschleusen mit Todesfolge oder gewerbs- und bandenmäßiges ...

Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Artikel 3 AsylVfBeschlG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... „§ 56" durch die Angabe „§ 54a" ersetzt. 15. § 96 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 werden die ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Artikel 10-Gesetzes
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2499
Artikel 1 1. G10uaÄndG Änderung des Artikel 10-Gesetzes
... und folgender Buchstabe c angefügt: „c) Straftaten nach § 96 Abs. 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und § 97 Abs. 1 bis 3 des ...

Familiennachzugsneuregelungsgesetz
G. v. 12.07.2018 BGBl. I S. 1147
Artikel 1 FamNachzNG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... des Ausländers nach § 52 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 abzustellen." 11. § 96 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: ...

Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht
G. v. 12.11.2020 BGBl. I S. 2416
Artikel 1 FreizügG/EU-AnpG Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
... die §§ 85 bis 88, 90, 91, 95 Absatz 1 Nummer 4 und 8, Absatz 2 Nummer 2, Absatz 4, die §§ 96 , 97, 98 Absatz 2 Nummer 2, Absatz 2a, 3 Nummer 3, Absatz 4 und 5 sowie § 99 des ...

Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 BleiRÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Einreise erhebliche Geldbeträge an einen Dritten für dessen Handlung nach § 96 aufgewandt, die für ihn nach den Umständen derart maßgeblich sind, dass darauf ...

Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3198
Artikel 1 VDSG Änderung der Strafprozessordnung
... 5. aus dem Aufenthaltsgesetz: a) Einschleusen von Ausländern nach § 96 Abs. 2, b) Einschleusen mit Todesfolge und gewerbs- und bandenmäßiges ...

Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872, 2018 I 1094
Artikel 1 VermAbschRÄndG Änderung des Strafgesetzbuches
...  4. aus dem Aufenthaltsgesetz: a) Einschleusen von Ausländern nach § 96 Absatz 2 , b) Einschleusen mit Todesfolge sowie gewerbs- und bandenmäßiges ...
Artikel 6 VermAbschRÄndG Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... 2016 (BGBl. I S. 3155) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 96 Absatz 5 Satz 2 wird aufgehoben. 2. § 97 Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 1 EUAufhAsylRUG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... unvollständige Angaben erschlichenen Aufenthaltstitels gleich." 77. § 96 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...
Artikel 2 EUAufhAsylRUG Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
... die Wörter „die §§ 69, 74 Abs. 2, die §§ 77, 80, 85 bis 88, 90, 91, 96 , 97 und 99 des Aufenthaltsgesetzes" durch die Wörter „§§ 69, 73, 74 Abs. ... die §§ 85 bis 88, 90, 91, 95 Abs. 1 Nr. 4 und 8, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4, die §§ 96 , 97, 98 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 2a, 3 Nr. 3, Abs. 4 und 5 sowie § 99 des Aufenthaltsgesetzes" ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
G. v. 22.11.2011 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 AufenthRÄndG 2011 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht erlaubt war; 4. wer eine nach § 96 strafbare Handlung begeht; 5. der Ausländer, soweit die Kosten von den anderen ... 6 Abs. 1" die Angabe „Nummer 1" eingefügt. 54. In § 96 Absatz 4 werden die Wörter „sowie in das Hoheitsgebiet der Republik Island und des ...

Rückführungsverbesserungsgesetz
G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 1 RüfüVG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... „§ 62d Bestellung eines anwaltlichen Vertreters". b) Die Angabe zu § 96 wird wie folgt gefasst: „§ 96 Einschleusen von Ausländern und ... b) Die Angabe zu § 96 wird wie folgt gefasst: „ § 96 Einschleusen von Ausländern und Personen, auf die das Freizügigkeitsgesetz/EU Anwendung ... Nummer 1c eingefügt: „1c. wegen einer oder mehrerer Straftaten nach § 96 rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt ... bb) In Nummer 3 werden nach dem Wort „Tatbestand" die Wörter „des § 96 oder des § 97 oder" eingefügt. cc) In Nummer 8 Buchstabe b wird das ... räumlichen Beschränkung nach § 56 Absatz 2 zuwiderhandelt,". 25. § 96 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 96 Einschleusen von Ausländern und Personen, auf die das Freizügigkeitsgesetz/EU Anwendung ... b) Folgender Satz wird angefügt: „Wird in den Fällen des § 96 Absatz 1 , auch in Verbindung mit § 96 Absatz 4, der Tod eines anderen Menschen wenigstens leichtfertig ... „Wird in den Fällen des § 96 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 96 Absatz 4 , der Tod eines anderen Menschen wenigstens leichtfertig verursacht, ist die Strafe lebenslange ...

Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1294
Artikel 1 2. AusrPflDVG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Einreise erhebliche Geldbeträge, insbesondere an einen Dritten für dessen Handlung nach § 96 , aufgewandt, die nach den Umständen derart maßgeblich sind, dass daraus geschlossen ...


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