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Zitierungen von § 20c AufenthG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20c AufenthG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 1 FachKrEG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... 18e Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 und 4 und Absatz 6 Satz 1" ersetzt und wird die Angabe „ § 20c " durch die Angabe „§ 19f" ersetzt. 23. § 32 wird wie folgt ... 18e Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 und 4 und Absatz 6 Satz 1" und wird die Angabe „ § 20c " durch die Angabe „§ 19f" ersetzt. 24. § 37 Absatz 1 Satz 2 ... Wörter „§ 16c Absatz 1 und § 18e Absatz 1" und wird die Angabe „ § 20c Absatz 3" durch die Angabe „§ 19f Absatz 5" ersetzt. bbb) In ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1106
Artikel 1 ArbMigraG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Forscher § 20b Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher § 20c Ablehnungsgründe bei Forschern, Studenten, Schülern, Praktikanten, Teilnehmern an ... dem in Absatz 1 Satz 2 genannten Zeitpunkt und wurden die Einreise und der Aufenthalt nicht nach § 20c Absatz 3 abgelehnt, so darf der Ausländer jederzeit innerhalb der Gültigkeitsdauer des in Absatz ... dem in Absatz 1 Satz 3 genannten Zeitpunkt und wurden die Einreise und der Aufenthalt nicht nach § 20c Absatz 3 abgelehnt, so darf der Ausländer in das Bundesgebiet einreisen und sich dort zum Zweck des ... 4 Satz 1 und Absatz 5 entsprechend. (5) Werden die Einreise und der Aufenthalt nach § 20c Absatz 3 abgelehnt, so hat der Ausländer das Studium unverzüglich einzustellen. Die bis dahin ... 1 genannten Mitteilung keine Ablehnung der Einreise und des Aufenthalts des Ausländers nach § 20c Absatz 3 erfolgt, ist dem Ausländer durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine ... 5 gilt entsprechend." 14. Nach § 20 werden die folgenden §§ 20a bis 20c eingefügt: „§ 20a Kurzfristige Mobilität für Forscher ... dem in Absatz 1 Satz 2 genannten Zeitpunkt und wurden die Einreise und der Aufenthalt nicht nach § 20c Absatz 3 abgelehnt, so darf der Ausländer jederzeit innerhalb der Gültigkeitsdauer des ... genannten Voraussetzungen anzuzeigen. (5) Werden die Einreise und der Aufenthalt nach § 20c Absatz 3 abgelehnt, so hat der Ausländer die Forschungsstätigkeit unverzüglich einzustellen. ... entfällt. (6) Sofern keine Ablehnung der Einreise und des Aufenthalts nach § 20c Absatz 3 erfolgt, wird dem Ausländer durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine ... mindestens 30 Tage vor Ablauf dieses Aufenthalts vollständig gestellt wurde. § 20c Ablehnungsgründe bei Forschern, Studenten, Schülern, Praktikanten, Teilnehmern an ... nach § 20a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 und 4 und die Ablehnungsgründe nach § 20c gelten für den Ehegatten entsprechend." 18. § 32 wird wie folgt ... nach § 20a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 und 4 und die Ablehnungsgründe nach § 20c gelten für das minderjährige Kind entsprechend." 19. § 39 wird wie ... Ablehnung der nach § 16a Absatz 1 und § 20a Absatz 1 mitgeteilten Mobilität nach § 20c Absatz 3 sowie 2. die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20b. Die ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 26a 7. SGBIVuaÄndG Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... „Absatz 1 Satz 1 Nummer 2" ersetzt. 6. Die §§ 20a, 20b und 20c werden aufgehoben. 7. In § 21 Absatz 2a Satz 1 wird die Angabe „§ 18c ...
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