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Synopse aller Änderungen des AufenthG am 12.10.2025
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 12. Oktober 2025 durch Artikel 3 des ETIASDGuaEG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des AufenthG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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AufenthG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 12.10.2025 geltenden Fassung | AufenthG n.F. (neue Fassung) in der am 12.10.2025 geltenden Fassung durch Artikel 3 G. v. 20.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 106; 2025 I Nr. 202 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) (Fußnote zum Gesetz) Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet Abschnitt 1 Allgemeines § 3 Passpflicht § 4 Erfordernis eines Aufenthaltstitels § 4a Zugang zur Erwerbstätigkeit § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen § 6 Visum § 7 Aufenthaltserlaubnis § 8 Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis § 9 Niederlassungserlaubnis § 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU § 9b Anrechnung von Aufenthaltszeiten § 9c Lebensunterhalt § 10 Aufenthaltstitel bei Asylantrag § 11 Einreise- und Aufenthaltsverbot § 12 Geltungsbereich; Nebenbestimmungen § 12a Wohnsitzregelung Abschnitt 2 Einreise § 13 Grenzübertritt § 14 Unerlaubte Einreise; Ausnahme-Visum § 15 Zurückweisung § 15a Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer Abschnitt 3 Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung § 16 Grundsatz des Aufenthalts zum Zweck der Ausbildung § 16a Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung § 16b Studium § 16c Mobilität im Rahmen des Studiums § 16d Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen § 16e Studienbezogenes Praktikum EU § 16f Sprachkurse und Schulbesuch § 16g Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer § 17 Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes § 17a (aufgehoben) § 17b (aufgehoben) Abschnitt 4 Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit § 18 Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung; allgemeine Bestimmungen § 18a Fachkräfte mit Berufsausbildung § 18b Fachkräfte mit akademischer Ausbildung § 18c Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte § 18d Forschung § 18e Kurzfristige Mobilität für Forscher § 18f Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher § 18g Blaue Karte EU § 18h Kurzfristige Mobilität für Inhaber einer Blauen Karte EU § 18i Langfristige Mobilität für Inhaber einer Blauen Karte EU § 19 ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer § 19a Kurzfristige Mobilität für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer § 19b Mobiler-ICT-Karte § 19c Sonstige Beschäftigungszwecke; Beamte § 19d Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung § 19e Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst § 19f Ablehnungsgründe bei Aufenthaltstiteln nach den §§ 16b, 16c, 16e, 16f, 17, 18d, 18e, 18f, 18g und 19e § 20 Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet § 20a Chancenkarte; Verordnungsermächtigung § 20b Punktevergabe für die Chancenkarte; Verordnungsermächtigung § 20c (aufgehoben) § 21 Selbständige Tätigkeit Abschnitt 5 Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen § 22 Aufnahme aus dem Ausland § 23 Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden; Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden § 23a Aufenthaltsgewährung in Härtefällen § 24 Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz § 25 Aufenthalt aus humanitären Gründen § 25a Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen § 25b Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration § 26 Dauer des Aufenthalts Abschnitt 6 Aufenthalt aus familiären Gründen § 27 Grundsatz des Familiennachzugs § 28 Familiennachzug zu Deutschen § 29 Familiennachzug zu Ausländern § 30 Ehegattennachzug § 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten § 32 Kindernachzug § 33 Geburt eines Kindes im Bundesgebiet § 34 Aufenthaltsrecht der Kinder § 35 Eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht der Kinder § 36 Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger § 36a Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten Abschnitt 7 Besondere Aufenthaltsrechte § 37 Recht auf Wiederkehr § 38 Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche § 38a Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte Abschnitt 8 Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit § 39 Zustimmung zur Beschäftigung § 40 Versagungsgründe § 41 Widerruf der Zustimmung und Entzug der Arbeitserlaubnis § 42 Verordnungsermächtigung und Weisungsrecht Kapitel 3 Integration § 43 Integrationskurs § 44 Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs § 44a Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs § 45 Integrationsprogramm § 45a Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung § 45b Informations- und Beratungsangebote; Verordnungsermächtigung und Vorintegrationsmaßnahmen Kapitel 4 Ordnungsrechtliche Vorschriften § 46 Ordnungsverfügungen § 47 Verbot und Beschränkung der politischen Betätigung § 47a Mitwirkungspflichten; Lichtbildabgleich § 47b Reisen in den Herkunftsstaat § 48 Ausweisrechtliche Pflichten § 48a Erhebung von Zugangsdaten § 49 Überprüfung, Feststellung und Sicherung der Identität § 49a (aufgehoben) § 49b (aufgehoben) Kapitel 5 Beendigung des Aufenthalts Abschnitt 1 Begründung der Ausreisepflicht § 50 Ausreisepflicht § 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen § 52 Widerruf § 53 Ausweisung § 54 Ausweisungsinteresse § 54a (aufgehoben) § 55 Bleibeinteresse § 56 Überwachung ausreisepflichtiger Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit § 56a Elektronische Aufenthaltsüberwachung; Verordnungsermächtigung Abschnitt 2 Durchsetzung der Ausreisepflicht § 57 Zurückschiebung § 58 Abschiebung § 58a Abschiebungsanordnung § 59 Androhung der Abschiebung § 60 Verbot der Abschiebung § 60a Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) § 60b Duldung für Personen mit ungeklärter Identität § 60c Ausbildungsduldung § 60d Beschäftigungsduldung § 61 Räumliche Beschränkung, Wohnsitzauflage, Ausreiseeinrichtungen § 62 Abschiebungshaft § 62a Vollzug der Abschiebungshaft § 62b Ausreisegewahrsam § 62c Ergänzende Vorbereitungshaft § 62d Bestellung eines anwaltlichen Vertreters Kapitel 6 Haftung und Gebühren § 63 Pflichten der Beförderungsunternehmer § 64 Rückbeförderungspflicht der Beförderungsunternehmer § 65 Pflichten der Flughafenunternehmer § 66 Kostenschuldner; Sicherheitsleistung § 67 Umfang der Kostenhaftung § 68 Haftung für Lebensunterhalt § 68a Übergangsvorschrift zu Verpflichtungserklärungen § 69 Gebühren § 70 Verjährung Kapitel 7 Verfahrensvorschriften Abschnitt 1 Zuständigkeiten § 71 Zuständigkeit § 71a Zuständigkeit und Unterrichtung § 72 Beteiligungserfordernisse § 72a Abgleich von Visumantragsdaten zu Sicherheitszwecken § 73 Sonstige Beteiligungserfordernisse im Visumverfahren, im Registrier- und Asylverfahren und bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln § 73a Unterrichtung über die Erteilung von Visa § 73b Überprüfung der Zuverlässigkeit von im Visumverfahren tätigen Personen und Organisationen § 73c Zusammenarbeit mit externen Dienstleistungserbringern § 74 Beteiligung des Bundes; Weisungsbefugnis Abschnitt 1a Durchbeförderung § 74a Durchbeförderung von Ausländern Abschnitt 2 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge § 75 Aufgaben § 76 Abschnitt 3 Verwaltungsverfahren § 77 Schriftform; Ausnahme von Formerfordernissen § 78 Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium § 78a Vordrucke für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen, Ausweisersatz und Bescheinigungen § 79 Entscheidung über den Aufenthalt § 80 Handlungsfähigkeit § 81 Beantragung des Aufenthaltstitels § 81a Beschleunigtes Fachkräfteverfahren § 82 Mitwirkung des Ausländers § 83 Beschränkung der Anfechtbarkeit § 84 Wirkungen von Widerspruch und Klage § 85 Berechnung von Aufenthaltszeiten § 85a Verfahren bei konkreten Anhaltspunkten einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft Abschnitt 4 Datenschutz § 86 Erhebung personenbezogener Daten § 86a Erhebung personenbezogener Daten zu Förderungen der freiwilligen Ausreise und Reintegration § 87 Übermittlungen an Ausländerbehörden § 88 Übermittlungen bei besonderen gesetzlichen Verarbeitungsregelungen § 88a Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit Integrationsmaßnahmen § 89 Verfahren bei identitätsüberprüfenden, -feststellenden und -sichernden Maßnahmen § 89a (aufgehoben) § 90 Übermittlungen durch Ausländerbehörden § 90a Mitteilungen der Ausländerbehörden an die Meldebehörden § 90b Datenabgleich zwischen Ausländer- und Meldebehörden § 90c Datenübermittlungen im Visumverfahren über das Auswärtige Amt § 91 Speicherung und Löschung personenbezogener Daten § 91a Datenerhebung und -verwendung im Fall vorübergehenden Schutzes § 91b Datenübermittlung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als nationale Kontaktstelle § 91c Innergemeinschaftliche Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie 2003/109/EG § 91d Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie (EU) 2016/801 § 91e Gemeinsame Vorschriften zu innergemeinschaftlichen Datenübermittlungen § 91f Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie (EU) 2021/1883 innerhalb der Europäischen Union § 91g Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie 2014/66/EU | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) § 91h Datenübermittlung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2226 |
Kapitel 8 Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration § 92 Amt der Beauftragten § 93 Aufgaben § 94 Amtsbefugnisse Kapitel 9 Straf- und Bußgeldvorschriften § 95 Strafvorschriften § 96 Einschleusen von Ausländern und Personen, auf die das Freizügigkeitsgesetz/EU Anwendung findet § 97 Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen § 97a Geheimhaltungspflichten § 98 Bußgeldvorschriften Kapitel 9a Rechtsfolgen bei illegaler Beschäftigung § 98a Vergütung § 98b Ausschluss von Subventionen § 98c Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge Kapitel 10 Verordnungsermächtigungen; Übergangs- und Schlussvorschriften § 99 Verordnungsermächtigung § 100 Sprachliche Anpassung § 101 Fortgeltung bisheriger Aufenthaltsrechte § 102 Fortgeltung ausländerrechtlicher Maßnahmen und Anrechnung § 103 Anwendung bisherigen Rechts § 104 Übergangsregelungen § 104a Altfallregelung § 104b Aufenthaltsrecht für integrierte Kinder von geduldeten Ausländern § 104c Chancen-Aufenthaltsrecht § 105 Übergangsregelung zur Duldung für Personen mit ungeklärter Identität § 105a Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren § 105b Übergangsvorschrift für Aufenthaltstitel nach einheitlichem Vordruckmuster § 105c Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit § 105d Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde § 106 Einschränkung von Grundrechten § 107 Stadtstaatenklausel Anlage (zu § 20a Absatz 3 Nummer 2, § 20b) Tabelle | |
§ 91h (neu) | § 91h Datenübermittlung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2226 |
(1) Erwirbt ein Drittstaatsangehöriger, dessen Daten im Einreise-/Ausreisesystem nach der Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2017 über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sowie der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008 und (EU) Nr. 1077/2011 (ABl. L 327 vom 9.12.2017, S. 20; L 258 vom 15.10.2018, S. 5), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2021/1152 (ABl. L 249 vom 14.7.2021, S. 15) geändert worden ist, gespeichert sind, die deutsche Staatsangehörigkeit oder wird deren Bestehen festgestellt und erlangt die Ausländerbehörde hiervon Kenntnis, teilt die Ausländerbehörde dies unverzüglich dem Bundesverwaltungsamt als nationale EES-Behörde zum Zwecke der vorzeitigen Löschung nach Artikel 35 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2017/2226 mit. (2) Erteilt die Ausländerbehörde einem Drittstaatsangehörigen im Sinne des Absatzes 1 einen Aufenthaltstitel, teilt die Ausländerbehörde dies unverzüglich dem Bundesverwaltungsamt als nationale EES-Behörde zum Zwecke der vorzeitigen Löschung nach Artikel 35 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2017/2226 mit. (3) Erteilt das Auswärtige Amt, eine Auslandsvertretung oder das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten einem Drittstaatsangehörigen ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt, teilt das Auswärtige Amt, die Auslandsvertretung oder das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dies unverzüglich dem Bundesverwaltungsamt als nationale EES-Behörde über die in § 21 des AZR-Gesetzes genannte Organisationseinheit im Bundesverwaltungsamt zum Zwecke der vorzeitigen Löschung nach Artikel 35 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2017/2226 mit. (4) 1 Erwirbt ein Drittstaatsangehöriger, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, die deutsche Staatsangehörigkeit oder wird deren Bestehen festgestellt, teilt die Staatsangehörigkeitsbehörde dies unverzüglich dem Bundesverwaltungsamt als nationale EES-Behörde zum Zwecke der vorzeitigen Löschung nach Artikel 35 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2017/2226 mit, sofern nicht einer der vorstehenden Absätze anwendbar ist. 2 Stellt das Bundesverwaltungsamt als Vertriebenenbehörde eine Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes aus, teilt sie dies unverzüglich dem Bundesverwaltungsamt als nationale EES-Behörde zum Zwecke der vorzeitigen Löschung nach Artikel 35 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2017/2226 mit, sofern nicht einer der vorstehenden Absätze anwendbar ist. (5) Die Übermittlungen nach den Absätzen 1 bis 4 können automatisiert durchgeführt werden. |
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