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Zitierungen von § 41 AufenthG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 AufenthG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 52 AufenthG Widerruf (vom 27.02.2024)
... Beschäftigung erteilt wurden, sind zu widerrufen, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 41 die Zustimmung zur Ausübung der Beschäftigung widerrufen hat. Ein nationales ...
§ 69 AufenthG Gebühren (vom 01.03.2020)
... zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesagentur für Arbeit nach den §§ 39 bis 42. § 287 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch bleibt ...
 
Zitat in folgenden Normen

Asylgesetz (AsylG)
neugefasst durch B. v. 02.09.2008 BGBl. I S. 1798; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
§ 61 AsylG Erwerbstätigkeit (vom 27.02.2024)
... wurde. Die §§ 39, 40 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 und die §§ 41 und 42 des Aufenthaltsgesetzes gelten entsprechend für Ausländer nach Satz 2.  ... nach Satz 1 angerechnet. Die §§ 39, 40 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 und die §§ 41 und 42 des Aufenthaltsgesetzes gelten entsprechend. Einem Ausländer aus einem ...

Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Artikel 1 V. v. 25.11.2004 BGBl. I S. 2945; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 12.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 125
§ 65 AufenthV Erweiterter Datensatz (vom 20.04.2021)
... Rücknahme sowie deren Versagung nach § 40 des Aufenthaltsgesetzes, deren Widerruf nach § 41 des Aufenthaltsgesetzes oder von der Ausländerbehörde festgestellte Zustimmungsfreiheit, 10. ...

Beschäftigungsverordnung (BeschV)
Artikel 1 V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 353
§ 15a BeschV Saisonabhängige Beschäftigung (vom 01.03.2024)
... oder arbeitsrechtlichen Pflichten nicht nachgekommen ist. § 40 Absatz 1 und 2 und § 41 des Aufenthaltsgesetzes gelten fort. (4) Die Arbeitserlaubnis ist vom Arbeitgeber bei der ...
§ 32 BeschV Beschäftigung von Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung (vom 18.11.2023)
... im Bundesgebiet aufhalten. Die §§ 39, 40 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 sowie § 41 des Aufenthaltsgesetzes gelten entsprechend. (2) Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung einer Erlaubnis zur ...
§ 36 BeschV Erteilung der Zustimmung (vom 01.03.2024)
... Grenzgängerkarte, deren Versagung nach § 40 des Aufenthaltsgesetzes, den Widerruf nach § 41 des Aufenthaltsgesetzes und die Rücknahme einer Zustimmung mit. (2) Die Zustimmung zur ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Artikel 1 AsylVfBeschlG Änderung des Asylverfahrensgesetzes
...  „Die §§ 39, 40 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 und die §§ 41 und 42 des Aufenthaltsgesetzes gelten entsprechend. Einem Ausländer aus einem sicheren ...

Erste Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
V. v. 31.10.2013 BGBl. I S. 3903
Artikel 1 1. BeschVÄndV Änderung der Beschäftigungsverordnung
... deren Versagung nach § 40 des Aufenthaltsgesetzes, den Widerruf nach § 41 des Aufenthaltsgesetzes und die Rücknahme einer Zustimmung mit." c) Die ...

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 1 FachKrEG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... hauptsächlich zu diesem Zweck begründet wurde." 29. In § 41 wird das Wort „deutsche" durch das Wort „inländische" ersetzt.  ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1106
Artikel 1 ArbMigraG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... und Teilnehmern am europäischen Freiwilligendienst". g) Die Angabe zu § 41 wird wie folgt gefasst: „§ 41 Widerruf der Zustimmung und Entzug der ... g) Die Angabe zu § 41 wird wie folgt gefasst: „ § 41 Widerruf der Zustimmung und Entzug der Arbeitserlaubnis". h) Die Angabe zu § ... Auseinandersetzungen oder Verhandlungen bezweckt oder bewirkt wird." 21. § 41 wird wie folgt gefasst: „§ 41 Widerruf der Zustimmung und Entzug der ... oder bewirkt wird." 21. § 41 wird wie folgt gefasst: „ § 41 Widerruf der Zustimmung und Entzug der Arbeitserlaubnis Die Zustimmung kann widerrufen ...

Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 2 FachKrEFG Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes (vom 27.02.2024)
... zur kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung" eingefügt. 17. In § 41 werden die Wörter „zum Zweck der Saisonbeschäftigung" durch die Wörter ...

Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2467, 4114
Artikel 9 AZRWEG Änderung des Asylgesetzes
... Beschäftigung erlaubt werden. Die §§ 39, 40 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 und die §§ 41 und 42 des Aufenthaltsgesetzes gelten entsprechend für Ausländer nach Satz ...

Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
V. v. 24.10.2015 BGBl. I S. 1789
Artikel 1 AsylVfBeschlGV Änderung der Beschäftigungsverordnung
... gefasst: „Die §§ 39, 40 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 sowie § 41 des Aufenthaltsgesetzes gelten entsprechend." b) Absatz 2 wird wie folgt ...

Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
V. v. 30.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 233; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 2 FachKrEFV Weitere Änderung der Beschäftigungsverordnung
... oder arbeitsrechtlichen Pflichten nicht nachgekommen ist. § 40 Absatz 1 und 2 und § 41 des Aufenthaltsgesetzes gelten fort." b) Dem Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:  ...

Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1294
Artikel 3 2. AusrPflDVG Änderung des Asylgesetzes
... Beschäftigung erlaubt werden. Die §§ 39, 40 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 und die §§ 41 und 42 des Aufenthaltsgesetzes gelten entsprechend für Ausländer nach Satz 2". ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Beschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerfV)
V. v. 22.11.2004 BGBl. I S. 2934; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499
§ 10 BeschVerfV Grundsatz (vom 01.01.2009)
... geduldet oder mit Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufgehalten haben. Die §§ 39 bis 41 des Aufenthaltsgesetzes gelten entsprechend. (2) Die Zustimmung der Bundesagentur ...