interne Verweise§ 25 AufenthG Aufenthalt aus humanitären Gründen (vom 31.12.2022) ... anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der Aufenthalt ...
§ 54 AufenthG Ausweisungsinteresse (vom 27.02.2024) ... Das Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt besonders schwer, wenn der Ausländer 1. wegen einer oder mehrerer ... und glaubhaft von seinem Handeln Abstand. (2) Das Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt schwer, wenn der Ausländer 1. wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher ...
§ 55 AufenthG Bleibeinteresse (vom 21.08.2019) ... Das Bleibeinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt besonders schwer, wenn der Ausländer 1. eine Niederlassungserlaubnis besitzt ... 3 oder nach § 29 Absatz 2 oder 4 besitzt. (2) Das Bleibeinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt insbesondere schwer, wenn 1. der Ausländer minderjährig ist und eine ...
§ 58 AufenthG Abschiebung (vom 27.02.2024) ... eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses nach § 54 Absatz 1 in Verbindung mit § 53 ausgewiesen worden ist, 4. mittellos ist, 5. keinen Pass oder Passersatz ...
Zitat in folgenden NormenZehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
neugefasst durch B. v. 18.01.2001 BGBl. I S. 130; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 3 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAsylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541, 2019 I S. 162
Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts
V. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2847
Artikel 1 ChAufenthG Änderung des Aufenthaltsgesetzes ... nach § 54 Absatz 1" durch die Wörter „unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a" ersetzt. 3. § 25a wird wie folgt geändert: a) In ... 3 wird aufgehoben. 9. § 45a Absatz 2 Satz 3 und 4 wird aufgehoben. 10. § 53 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3a wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 394
Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 BleiRÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes ... 48a Erhebung von Zugangsdaten". e) Die Angaben zu den §§ 53 bis 56 werden wie folgt gefasst: „§ 53 Ausweisung § 54 ... Die Angaben zu den §§ 53 bis 56 werden wie folgt gefasst: „§ 53 Ausweisung § 54 Ausweisungsinteresse § 55 Bleibeinteresse ... Die bisherige Nummer 4 wird Nummer 3. 29. Die §§ 53 bis 56 werden wie folgt gefasst: „§ 53 Ausweisung (1) Ein ... 29. Die §§ 53 bis 56 werden wie folgt gefasst: „§ 53 Ausweisung (1) Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit ... § 54 Ausweisungsinteresse (1) Das Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt besonders schwer, wenn der Ausländer 1. wegen einer oder mehrerer ... glaubhaft von seinem Handeln Abstand. (2) Das Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt schwer, wenn der Ausländer 1. wegen einer oder mehrerer ... ist. § 55 Bleibeinteresse (1) Das Bleibeinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt besonders schwer, wenn der Ausländer 1. eine ... nach § 29 Absatz 2 oder 4 besitzt. (2) Das Bleibeinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt insbesondere schwer, wenn 1. der Ausländer minderjährig ist ... 30. In § 58 Absatz 3 Nummer 3 werden die Wörter „nach § 53 oder § 54" durch die Wörter „auf Grund eines besonders schwerwiegenden ... besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses nach § 54 Absatz 1 in Verbindung mit § 53 " ersetzt. 31. § 59 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz ...
Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2437
Artikel 4 StraftVVG Änderung anderer Vorschriften ... ersetzt. 4. In § 56 Abs. 1 Satz 3 werden die Wörter „§§ 53 und 54 Nr. 5, 5a und 7" durch die Wörter „§§ 53 und 54 Nr. 5 bis 5b und ... „§§ 53 und 54 Nr. 5, 5a und 7" durch die Wörter „§§ 53 und 54 Nr. 5 bis 5b und 7" ersetzt. (6) In § 23d Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des ...
Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1294
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