Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.08.2006 aufgehoben

5. Abschnitt - KVdR-Ausgleichsverordnung (KVdR-AusglV)

V. v. 06.11.1989 BGBl. I S. 1949; aufgehoben durch Artikel 218 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
Geltung ab 01.01.1989; FNA: 860-5-3 Sozialgesetzbuch
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5. Abschnitt Schlußvorschriften
§ 17 Berlin-Klausel
§ 18 Inkrafttreten, abgelöste Vorschrift
Schlußformel

5. Abschnitt Schlußvorschriften

§ 17 Berlin-Klausel



Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 78 des Gesundheits-Reformgesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477) auch im Land Berlin.

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§ 18 Inkrafttreten, abgelöste Vorschrift



Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1989 in Kraft, soweit in Satz 3 nichts Abweichendes bestimmt ist. Gleichzeitig tritt die KVdR-Ausgleichsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1984 (BGBl. I S. 35) geändert durch die Verordnung vom 11. Oktober 1984 (BGBl. I S. 1264, außer Kraft. § 2 Abs. 6 tritt am 1. Januar 1990 in Kraft.

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Schlußformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.



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