Zitate in ÄnderungsvorschriftenTerminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
G. v. 06.05.2019 BGBl. I S. 646
Artikel 6 TSVG Änderung der Schiedsamtsverordnung ... vorzulegen sind." 19. § 16a wird aufgehoben. 20. § 17 wird wie folgt gefasst: „§ 17 Sachverständige und Zeugen, ... § 16a wird aufgehoben. 20. § 17 wird wie folgt gefasst: „ § 17 Sachverständige und Zeugen, die auf Beschluss eines Schiedsamts oder eines ...
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