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Zitierungen von § 4 Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 GBWiederhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GBWiederhV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 GBWiederhV (vom 01.09.2009)
... Gerichtsbarkeit schriftlich oder mündlich zu hören, a) wer in dem im § 4 genannten Verzeichnis oder seinen Unterlagen als Eigentümer vermerkt oder dessen ...
 
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