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Zitierungen von § 21 BVFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 BVFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
G. v. 16.05.2007 BGBl. I S. 748
Artikel 1 7. BVFGÄndG Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
... und Personalausweisbehörde von der Entscheidung unterrichtet." 9. § 21 wird aufgehoben. 10. § 27 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ...
 
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