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Zitierungen von § 96 BVFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 96 BVFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Organisationserlaß des Bundeskanzlers
B. v. 27.10.1998 BGBl. I S. 3288
Erlaß BKOrgErl
... für die Pflege des Kulturguts für Vertriebene und Flüchtlinge (§ 96 Bundesvertriebenengesetz) sowie die kulturelle Betreuung für heimatlose Ausländer und ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Gesetz zur Abwicklung der unter Sonderverwaltung stehenden Vermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen
G. v. 21.03.1972 BGBl. I S. 465; aufgehoben durch Artikel 46 G. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 810
§ 29 SoVwAbwG Vermögensverwendung
... 26 Abs. 2, § 27 Abs. 3 und § 28 übertragene Vermögen den in § 96 des Bundesvertriebenengesetzes bezeichneten Zwecken. (2) Das Nähere über die ...
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