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§ 32e - Urheberrechtsgesetz (UrhG)

G. v. 09.09.1965 BGBl. I S. 1273; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
Geltung ab 17.09.1965; FNA: 440-1 Urheberrechtliche Vorschriften
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§ 32e Auskunft und Rechenschaft Dritter in der Lizenzkette



(1) 1Hat der Vertragspartner des Urhebers das Nutzungsrecht übertragen oder weitere Nutzungsrechte eingeräumt, so kann der Urheber Auskunft und Rechenschaft im Umfang des § 32d Absatz 1 bis 2 auch von denjenigen Dritten verlangen,

1.
die die Nutzungsvorgänge in der Lizenzkette wirtschaftlich wesentlich bestimmen oder

2.
aus deren Erträgnissen oder Vorteilen sich die unverhältnismäßig niedrige Vergütung des Urhebers gemäß § 32a Absatz 2 ergibt.

2Ansprüche nach Satz 1 kann der Urheber nur geltend machen, soweit sein Vertragspartner seiner Auskunftspflicht nach § 32d nicht innerhalb von drei Monaten ab Fälligkeit nachgekommen ist oder die Auskunft nicht hinreichend über die Werknutzung Dritter und die hieraus gezogenen Erträge und Vorteile informiert.

(2) Für die Geltendmachung der Ansprüche nach Absatz 1 genügt es, dass aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für deren Voraussetzungen vorliegen.

(3) § 32d Absatz 3 ist anzuwenden.





 

Frühere Fassungen von § 32e UrhG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.06.2021Artikel 1 Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
vom 31.05.2021 BGBl. I S. 1204
aktuell vorher 01.03.2017Artikel 1 Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
vom 20.12.2016 BGBl. I S. 3037
aktuellvor 01.03.2017früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 32e UrhG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32e UrhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UrhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 32b UrhG Zwingende Anwendung (vom 07.06.2021)
... §§ 32, 32a, 32d bis 32f und 38 Absatz 4 finden zwingend Anwendung 1. wenn auf den Nutzungsvertrag ...
§ 32f UrhG Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung (vom 07.06.2021)
... insbesondere bei Streitigkeiten über Rechte und Ansprüche nach den §§ 32 bis 32e eine Mediation oder ein anderes freiwilliges Verfahren der außergerichtlichen ...
§ 32g UrhG Vertretung durch Vereinigungen (vom 07.06.2021)
... können sich bei Streitigkeiten über Rechte und Ansprüche nach den §§ 32 bis 32f nach Maßgabe des Rechtsdienstleistungsgesetzes und der ...
§ 36 UrhG Gemeinsame Vergütungsregeln (vom 07.06.2021)
... den §§ 32, 32a und 32c, zur Regelung der Auskünfte nach den §§ 32d und 32e sowie zur Bestimmung der angemessenen Beteiligung nach § 87k Absatz 1 stellen Vereinigungen ...
§ 36d UrhG Unterlassungsanspruch bei Nichterteilung von Auskünften (vom 07.06.2021)
... in mehreren gleich oder ähnlich gelagerten Fällen Auskünfte nach § 32d oder § 32e nicht erteilt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch nach Satz ... nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn die Pflicht zur Auskunftserteilung nach § 32d oder § 32e in einer Vereinbarung geregelt ist, die auf einer gemeinsamen Vergütungsregel (§ 36) ...
§ 69a UrhG Gegenstand des Schutzes (vom 07.06.2021)
... soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist. (5) Die §§ 32 bis 32g, 36 bis 36d, 40a und 41 sind auf Computerprogramme nicht ...
§ 79 UrhG Nutzungsrechte (vom 01.03.2017)
... nach Absatz 1 und Rechtseinräumungen nach Absatz 2 sind die §§ 31, 32 bis 32b, 32d bis 40, 41, 42 und 43 entsprechend anzuwenden. (3) Unterlässt es der ...
§ 133 UrhG Übergangsregelung bei der Umsetzung vertragsrechtlicher Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2019/790 (vom 07.06.2021)
... (§ 32d) und über die Auskunft und Rechenschaft Dritter in der Lizenzkette ( § 32e ) sind in der am 7. Juni 2021 geltenden Fassung ab dem 7. Juni 2022 auch auf vor dem 7. Juni 2021 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
G. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1204
Artikel 1 UrhBiMaG Änderung des Urheberrechtsgesetzes
... „§ 24 (weggefallen)". c) Die Angaben zu den §§ 32d und 32e werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 32d Auskunft und ... „§ 32d Auskunft und Rechenschaft des Vertragspartners § 32e Auskunft und Rechenschaft Dritter in der Lizenzkette § 32f Mediation und ... Angabe „§§ 32 und 32a" durch die Wörter „§§ 32, 32a, 32d bis 32f und 38 Absatz 4" ersetzt. 9. Die §§ 32d und 32e werden durch die ... 32, 32a, 32d bis 32f und 38 Absatz 4" ersetzt. 9. Die §§ 32d und 32e werden durch die folgenden §§ 32d bis 32g ersetzt: „§ 32d ... ersetzt. 9. Die §§ 32d und 32e werden durch die folgenden §§ 32d bis 32g ersetzt: „§ 32d Auskunft und Rechenschaft des Vertragspartners ... Maß an Transparenz wie die gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten. § 32e Auskunft und Rechenschaft Dritter in der Lizenzkette (1) Hat der Vertragspartner des ... insbesondere bei Streitigkeiten über Rechte und Ansprüche nach den §§ 32 bis 32e eine Mediation oder ein anderes freiwilliges Verfahren der außergerichtlichen ... §§ 32, 32a und 32c, zur Regelung der Auskünfte nach den §§ 32d und 32e sowie zur Bestimmung der angemessenen Beteiligung nach § 87k Absatz 1" ersetzt.  ... in mehreren gleich oder ähnlich gelagerten Fällen Auskünfte nach § 32d oder § 32e nicht erteilt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch nach Satz 1 steht ... nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn die Pflicht zur Auskunftserteilung nach § 32d oder § 32e in einer Vereinbarung geregelt ist, die auf einer gemeinsamen Vergütungsregel (§ 36) ... 27. § 69a Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Die §§ 32 bis 32g, 36 bis 36d, 40a und 41 sind auf Computerprogramme nicht anzuwenden." 28. ... (§ 32d) und über die Auskunft und Rechenschaft Dritter in der Lizenzkette ( § 32e ) sind in der am 7. Juni 2021 geltenden Fassung ab dem 7. Juni 2022 auch auf vor dem 7. Juni 2021 ...

Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3037
Artikel 1 UrhVergÄndG Änderung des Urheberrechtsgesetzes
...  „§ 32d Anspruch auf Auskunft und Rechenschaft § 32e Anspruch auf Auskunft und Rechenschaft in der Lizenzkette". b) Nach der Angabe zu ... anzuwenden." 4. Nach § 32c werden die folgenden §§ 32d und 32e eingefügt: „§ 32d Anspruch auf Auskunft und Rechenschaft  ... gemeinsamen Vergütungsregel (§ 36) oder einem Tarifvertrag beruht. § 32e Anspruch auf Auskunft und Rechenschaft in der Lizenzkette (1) Hat der Vertragspartner ... 69a Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Die Vorschriften der §§ 32d, 32e , 36 bis 36c, 40a und 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung."  ... nach Absatz 1 und Rechtseinräumungen nach Absatz 2 sind die §§ 31, 32 bis 32b, 32d bis 40, 41, 42 und 43 entsprechend anzuwenden." 12. Nach § 79a wird folgender ...