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§ 69 - Urheberrechtsgesetz (UrhG)

G. v. 09.09.1965 BGBl. I S. 1273; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
Geltung ab 17.09.1965; FNA: 440-1 Urheberrechtliche Vorschriften
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§ 69 Berechnung der Fristen



Die Fristen dieses Abschnitts beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist.

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Zitierungen von § 69 UrhG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 69 UrhG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UrhG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 70 UrhG Wissenschaftliche Ausgaben
... wenn die Ausgabe innerhalb dieser Frist nicht erschienen ist. Die Frist ist nach § 69 zu ...
§ 71 UrhG Nachgelassene Werke (vom 07.06.2021)
... öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen. --- *) Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare ...
§ 72 UrhG Lichtbilder
... oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu ...
§ 76 UrhG Dauer der Persönlichkeitsrechte
... der für die Verwertungsrechte nach § 82 geltenden Frist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen. Haben mehrere ausübende Künstler gemeinsam eine Darbietung ...
§ 82 UrhG Dauer der Verwertungsrechte (vom 06.07.2013)
... zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden ist. (3) Die Fristen sind nach § 69 zu ...
§ 85 UrhG Verwertungsrechte (vom 07.06.2021)
... erlischt das Recht 50 Jahre nach der Herstellung des Tonträgers. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen. (4) § 10 Absatz 1 und die §§ 23 und 27 Absatz 2 und 3 ...
§ 87 UrhG Sendeunternehmen (vom 07.06.2021)
... Das Recht erlischt 50 Jahre nach der ersten Funksendung. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen. (4) § 10 Abs. 1 sowie die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 mit ...
§ 87d UrhG Dauer der Rechte
... innerhalb dieser Frist nicht veröffentlicht worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu ...
§ 87j UrhG Dauer der Rechte des Presseverlegers (vom 07.06.2021)
... erstmaligen Veröffentlichung der Presseveröffentlichung. Die Frist ist nach § 69 zu ...
§ 143 UrhG Inkrafttreten
... Die §§ 64 bis 67, 69 , 105 Abs. 1 bis 3 und § 138 Abs. 5 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in ...
 
Zitat in folgenden Normen

Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
Anlage 2. InfoGesellUrhRG (zu Artikel 1 Nr. 1)
... Werke § 67 Lieferungswerke § 68 (weggefallen) § 69 Berechnung der Fristen Abschnitt 8 Besondere Bestimmungen für Computerprogramme ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
G. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1204
Artikel 1 UrhBiMaG Änderung des Urheberrechtsgesetzes
... nach der erstmaligen Veröffentlichung der Presseveröffentlichung. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen. § 87k Beteiligungsanspruch (1) Der Urheber sowie der ...

Neuntes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
G. v. 02.07.2013 BGBl. I S. 1940
Artikel 1 9. UrhGÄndG
... zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden ist. (3) Die Fristen sind nach § 69 zu berechnen." 7. § 85 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) ...

Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
Artikel 1 2. InfoGesellUrhRG Änderung des Urheberrechtsgesetzes
... b) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: „Die Frist ist nach § 69 zu berechnen." 17. § 79 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ...