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(Stand: BGBl. I 2010, Nr. 10, S. 237-252, ausgegeben am 09.03.2010)
Artikel-Nr. bzw. §
Gesetzestitel,
Abkürzung, BGBl

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im UrhG

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz - UrhG)

G. v. 09.09.1965 BGBl. I S. 1273; zuletzt geändert durch Artikel 83 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; Geltung ab 17.09.1965
FNA: 440-1; 4 Zivilrecht und Strafrecht 44 Urheberrecht 440 Urheberrechtliche Vorschriften
Änderungen / Synopse | 31 Gesetze verweisen aus 48 Artikeln auf Urheberrechtsgesetz


Teil 1 Urheberrecht

Abschnitt 1 Allgemeines

§ 1 Allgemeines

Abschnitt 2 Das Werk

§ 2 Geschützte Werke

§ 3 Bearbeitungen

§ 4 Sammelwerke und Datenbankwerke

§ 5 Amtliche Werke

§ 6 Veröffentlichte und erschienene Werke

Abschnitt 3 Der Urheber

§ 7 Urheber

§ 8 Miturheber

§ 9 Urheber verbundener Werke

§ 10 Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft

Abschnitt 4 Inhalt des Urheberrechts

Unterabschnitt 1 Allgemeines

§ 11 Allgemeines

Unterabschnitt 2 Urheberpersönlichkeitsrecht

§ 12 Veröffentlichungsrecht

§ 13 Anerkennung der Urheberschaft

§ 14 Entstellung des Werkes

Unterabschnitt 3 Verwertungsrechte

§ 15 Allgemeines

§ 16 Vervielfältigungsrecht

§ 17 Verbreitungsrecht

§ 18 Ausstellungsrecht

§ 19 Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht

§ 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung

§ 20 Senderecht

§ 20a Europäische Satellitensendung

§ 20b Kabelweitersendung

§ 21 Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger

§ 22 Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung

§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen

§ 24 Freie Benutzung

Unterabschnitt 4 Sonstige Rechte des Urhebers

§ 25 Zugang zu Werkstücken

§ 26 Folgerecht

§ 27 Vergütung für Vermietung und Verleihen

Abschnitt 5 Rechtsverkehr im Urheberrecht

Unterabschnitt 1 Rechtsnachfolge in das Urheberrecht

§ 28 Vererbung des Urheberrechts

§ 29 Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht

§ 30 Rechtsnachfolger des Urhebers

Unterabschnitt 2 Nutzungsrechte

§ 31 Einräumung von Nutzungsrechten

§ 31a Verträge über unbekannte Nutzungsarten

§ 32 Angemessene Vergütung

§ 32a Weitere Beteiligung des Urhebers

§ 32b Zwingende Anwendung

§ 32c Vergütung für später bekannte Nutzungsarten

§ 33 Weiterwirkung von Nutzungsrechten

§ 34 Übertragung von Nutzungsrechten

§ 35 Einräumung weiterer Nutzungsrechte

§ 36 Gemeinsame Vergütungsregeln

§ 36a Schlichtungsstelle

§ 37 Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten

§ 38 Beiträge zu Sammlungen

§ 39 Änderungen des Werkes

§ 40 Verträge über künftige Werke

§ 41 Rückrufsrecht wegen Nichtausübung

§ 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung

§ 42a Zwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern

§ 43 Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen

§ 44 Veräußerung des Originals des Werkes

Abschnitt 6 Schranken des Urheberrechts

§ 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen

§ 45 Rechtspflege und öffentliche Sicherheit

§ 45a Behinderte Menschen

§ 46 Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch

§ 47 Schulfunksendungen

§ 48 Öffentliche Reden

§ 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare

§ 50 Berichterstattung über Tagesereignisse

§ 51 Zitate

§ 52 Öffentliche Wiedergabe

§ 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung

§ 52b Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

§ 53a Kopienversand auf Bestellung

§ 54 Vergütungspflicht

§ 54a Vergütungshöhe

§ 54b Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs

§ 54c Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten

§ 54d Hinweispflicht

§ 54e Meldepflicht

§ 54f Auskunftspflicht

§ 54g Kontrollbesuch

§ 54h Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen

§ 55 Vervielfältigung durch Sendeunternehmen

§ 55a Benutzung eines Datenbankwerkes

§ 56 Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe in Geschäftsbetrieben

§ 57 Unwesentliches Beiwerk

§ 58 Werke in Ausstellungen, öffentlichem Verkauf und öffentlich zugänglichen Einrichtungen

§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen

§ 60 Bildnisse

§ 61 (weggefallen)

§ 62 Änderungsverbot

§ 63 Quellenangabe

§ 63a Gesetzliche Vergütungsansprüche

Abschnitt 7 Dauer des Urheberrechts

§ 64 Allgemeines

§ 65 Miturheber, Filmwerke

§ 66 Anonyme und pseudonyme Werke

§ 67 Lieferungswerke

§ 68 (weggefallen)

§ 69 Berechnung der Fristen

Abschnitt 8 Besondere Bestimmungen für Computerprogramme

§ 69a Gegenstand des Schutzes

§ 69b Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen

§ 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen

§ 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen

§ 69e Dekompilierung

§ 69f Rechtsverletzungen

§ 69g Anwendung sonstiger Rechtsvorschriften, Vertragsrecht