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Synopse aller Änderungen des UrhG am 01.08.2013

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. August 2013 durch Artikel 1 des 8. UrhGÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des UrhG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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UrhG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2013 geltenden Fassung
UrhG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1161

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Teil 1 Urheberrecht
    Abschnitt 1 Allgemeines
       § 1 Allgemeines
    Abschnitt 2 Das Werk
       § 2 Geschützte Werke
       § 3 Bearbeitungen
       § 4 Sammelwerke und Datenbankwerke
       § 5 Amtliche Werke
       § 6 Veröffentlichte und erschienene Werke
    Abschnitt 3 Der Urheber
       § 7 Urheber
       § 8 Miturheber
       § 9 Urheber verbundener Werke
       § 10 Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft
    Abschnitt 4 Inhalt des Urheberrechts
       Unterabschnitt 1 Allgemeines
          § 11 Allgemeines
       Unterabschnitt 2 Urheberpersönlichkeitsrecht
          § 12 Veröffentlichungsrecht
          § 13 Anerkennung der Urheberschaft
          § 14 Entstellung des Werkes
       Unterabschnitt 3 Verwertungsrechte
          § 15 Allgemeines
          § 16 Vervielfältigungsrecht
          § 17 Verbreitungsrecht
          § 18 Ausstellungsrecht
          § 19 Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
          § 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
          § 20 Senderecht
          § 20a Europäische Satellitensendung
          § 20b Kabelweitersendung
          § 21 Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger
          § 22 Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung
          § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
          § 24 Freie Benutzung
       Unterabschnitt 4 Sonstige Rechte des Urhebers
          § 25 Zugang zu Werkstücken
          § 26 Folgerecht
          § 27 Vergütung für Vermietung und Verleihen
    Abschnitt 5 Rechtsverkehr im Urheberrecht
       Unterabschnitt 1 Rechtsnachfolge in das Urheberrecht
          § 28 Vererbung des Urheberrechts
          § 29 Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht
          § 30 Rechtsnachfolger des Urhebers
       Unterabschnitt 2 Nutzungsrechte
          § 31 Einräumung von Nutzungsrechten
          § 31a Verträge über unbekannte Nutzungsarten
          § 32 Angemessene Vergütung
          § 32a Weitere Beteiligung des Urhebers
          § 32b Zwingende Anwendung
          § 32c Vergütung für später bekannte Nutzungsarten
          § 33 Weiterwirkung von Nutzungsrechten
          § 34 Übertragung von Nutzungsrechten
          § 35 Einräumung weiterer Nutzungsrechte
          § 36 Gemeinsame Vergütungsregeln
          § 36a Schlichtungsstelle
          § 37 Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten
          § 38 Beiträge zu Sammlungen
          § 39 Änderungen des Werkes
          § 40 Verträge über künftige Werke
          § 41 Rückrufsrecht wegen Nichtausübung
          § 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung
          § 42a Zwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern
          § 43 Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen
          § 44 Veräußerung des Originals des Werkes
    Abschnitt 6 Schranken des Urheberrechts
       § 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen
       § 45 Rechtspflege und öffentliche Sicherheit
       § 45a Behinderte Menschen
       § 46 Sammlungen für Kirchen-, Schul- oder Unterrichtsgebrauch
       § 47 Schulfunksendungen
       § 48 Öffentliche Reden
       § 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare
       § 50 Berichterstattung über Tagesereignisse
       § 51 Zitate
       § 52 Öffentliche Wiedergabe
       § 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung
       § 52b Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven
       § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
       § 53a Kopienversand auf Bestellung
       § 54 Vergütungspflicht
       § 54a Vergütungshöhe
       § 54b Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs
       § 54c Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten
       § 54d Hinweispflicht
       § 54e Meldepflicht
       § 54f Auskunftspflicht
       § 54g Kontrollbesuch
       § 54h Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen
       § 55 Vervielfältigung durch Sendeunternehmen
       § 55a Benutzung eines Datenbankwerkes
       § 56 Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe in Geschäftsbetrieben
       § 57 Unwesentliches Beiwerk
       § 58 Werke in Ausstellungen, öffentlichem Verkauf und öffentlich zugänglichen Einrichtungen
       § 59 Werke an öffentlichen Plätzen
       § 60 Bildnisse
       § 61 (weggefallen)
       § 62 Änderungsverbot
       § 63 Quellenangabe
       § 63a Gesetzliche Vergütungsansprüche
    Abschnitt 7 Dauer des Urheberrechts
       § 64 Allgemeines
       § 65 Miturheber, Filmwerke, Musikkomposition mit Text
       § 66 Anonyme und pseudonyme Werke
       § 67 Lieferungswerke
       § 68 (weggefallen)
       § 69 Berechnung der Fristen
    Abschnitt 8 Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
       § 69a Gegenstand des Schutzes
       § 69b Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen
       § 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen
       § 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
       § 69e Dekompilierung
       § 69f Rechtsverletzungen
       § 69g Anwendung sonstiger Rechtsvorschriften, Vertragsrecht
Teil 2 Verwandte Schutzrechte
    Abschnitt 1 Schutz bestimmter Ausgaben
       § 70 Wissenschaftliche Ausgaben
       § 71 Nachgelassene Werke
    Abschnitt 2 Schutz der Lichtbilder
       § 72 Lichtbilder
    Abschnitt 3 Schutz des ausübenden Künstlers
       § 73 Ausübender Künstler
       § 74 Anerkennung als ausübender Künstler
       § 75 Beeinträchtigungen der Darbietung
       § 76 Dauer der Persönlichkeitsrechte
       § 77 Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung
       § 78 Öffentliche Wiedergabe
       § 79 Nutzungsrechte
       § 79a Vergütungsanspruch des ausübenden Künstlers
       § 80 Gemeinsame Darbietung mehrerer ausübender Künstler
       § 81 Schutz des Veranstalters
       § 82 Dauer der Verwertungsrechte
       § 83 Schranken der Verwertungsrechte
       § 84 (weggefallen)
    Abschnitt 4 Schutz des Herstellers von Tonträgern
       § 85 Verwertungsrechte
       § 86 Anspruch auf Beteiligung
    Abschnitt 5 Schutz des Sendeunternehmens
       § 87 Sendeunternehmen
    Abschnitt 6 Schutz des Datenbankherstellers
       § 87a Begriffsbestimmungen
       § 87b Rechte des Datenbankherstellers
       § 87c Schranken des Rechts des Datenbankherstellers
       § 87d Dauer der Rechte
       § 87e Verträge über die Benutzung einer Datenbank
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

    Abschnitt 7 Schutz des Presseverlegers
       § 87f Presseverleger
       § 87g Übertragbarkeit, Dauer und Schranken des Rechts
       § 87h Beteiligungsanspruch des Urhebers
Teil 3 Besondere Bestimmungen für Filme
    Abschnitt 1 Filmwerke
       § 88 Recht zur Verfilmung
       § 89 Rechte am Filmwerk
       § 90 Einschränkung der Rechte
       § 91 (weggefallen)
       § 92 Ausübende Künstler
       § 93 Schutz gegen Entstellung; Namensnennung
       § 94 Schutz des Filmherstellers
    Abschnitt 2 Laufbilder
       § 95 Laufbilder
Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
    Abschnitt 1 Ergänzende Schutzbestimmungen
       § 95a Schutz technischer Maßnahmen
       § 95b Durchsetzung von Schrankenbestimmungen
       § 95c Schutz der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen
       § 95d Kennzeichnungspflichten
       § 96 Verwertungsverbot
    Abschnitt 2 Rechtsverletzungen
       Unterabschnitt 1 Bürgerlich-rechtliche Vorschriften; Rechtsweg
          § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
          § 97a Abmahnung
          § 98 Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung
          § 99 Haftung des Inhabers eines Unternehmens
          § 100 Entschädigung
          § 101 Anspruch auf Auskunft
          § 101a Anspruch auf Vorlage und Besichtigung
          § 101b Sicherung von Schadensersatzansprüchen
          § 102 Verjährung
          § 102a Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
          § 103 Bekanntmachung des Urteils
          § 104 Rechtsweg
          § 105 Gerichte für Urheberrechtsstreitsachen
       Unterabschnitt 2 Straf- und Bußgeldvorschriften
          § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
          § 107 Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung
          § 108 Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte
          § 108a Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung
          § 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
          § 109 Strafantrag
          § 110 Einziehung
          § 111 Bekanntgabe der Verurteilung
          § 111a Bußgeldvorschriften
       Unterabschnitt 3 Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde
          § 111b Verfahren nach deutschem Recht
          § 111c Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003
    Abschnitt 3 Zwangsvollstreckung
       Unterabschnitt 1 Allgemeines
          § 112 Allgemeines
       Unterabschnitt 2 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Urheber
          § 113 Urheberrecht
          § 114 Originale von Werken
       Unterabschnitt 3 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Rechtsnachfolger des Urhebers
          § 115 Urheberrecht
          § 116 Originale von Werken
          § 117 Testamentsvollstrecker
       Unterabschnitt 4 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben und gegen den Lichtbildner
          § 118 Entsprechende Anwendung
       Unterabschnitt 5 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bestimmte Vorrichtungen
          § 119 Zwangsvollstreckung in bestimmte Vorrichtungen
Teil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen
    Abschnitt 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
       Unterabschnitt 1 Urheberrecht
          § 120 Deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer EU-Staaten und EWR-Staaten
          § 121 Ausländische Staatsangehörige
          § 122 Staatenlose
          § 123 Ausländische Flüchtlinge
       Unterabschnitt 2 Verwandte Schutzrechte
          § 124 Wissenschaftliche Ausgaben und Lichtbilder
          § 125 Schutz des ausübenden Künstlers
          § 126 Schutz des Herstellers von Tonträgern
          § 127 Schutz des Sendeunternehmens
          § 127a Schutz des Datenbankherstellers
          § 128 Schutz des Filmherstellers
    Abschnitt 2 Übergangsbestimmungen
       § 129 Werke
       § 130 Übersetzungen
       § 131 Vertonte Sprachwerke
       § 132 Verträge
       § 133 (weggefallen)
       § 134 Urheber
       § 135 Inhaber verwandter Schutzrechte
       § 135a Berechnung der Schutzfrist
       § 136 Vervielfältigung und Verbreitung
       § 137 Übertragung von Rechten
       § 137a Lichtbildwerke
       § 137b Bestimmte Ausgaben
       § 137c Ausübende Künstler
       § 137d Computerprogramme
       § 137e Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 92/100/EWG
       § 137f Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/98/EWG
       § 137g Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 96/9/EG
       § 137h Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/83/EWG
       § 137i Übergangsregelung zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts
       § 137j Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG
       § 137k Übergangsregelung zur öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung
       § 137l Übergangsregelung für neue Nutzungsarten
       § 137m Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2011/77/EU
    Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
       § 138 Register anonymer und pseudonymer Werke
       § 139 (Änderung der Strafprozessordnung)
       § 140 (Änderung des Gesetzes über das am 6. September 1952 unterzeichnete Welturheberrechtsabkommen)
       § 141 (Aufgehobene Vorschriften)
       § 142 (weggefallen)
       § 143 Inkrafttreten
       Anlage (aufgehoben)
 (keine frühere Fassung vorhanden)
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§ 87f (neu)




§ 87f Presseverleger


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(1) 1 Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte. 2 Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.

(2) 1 Ein Presseerzeugnis ist die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung, die bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlagstypisch anzusehen ist und die nicht überwiegend der Eigenwerbung dient. 2 Journalistische Beiträge sind insbesondere Artikel und Abbildungen, die der Informationsvermittlung, Meinungsbildung oder Unterhaltung dienen.

 (keine frühere Fassung vorhanden)
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§ 87g (neu)




§ 87g Übertragbarkeit, Dauer und Schranken des Rechts


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(1) 1 Das Recht des Presseverlegers nach § 87f Absatz 1 Satz 1 ist übertragbar. 2 Die §§ 31 und 33 gelten entsprechend.

(2) Das Recht erlischt ein Jahr nach der Veröffentlichung des Presseerzeugnisses.

(3) Das Recht des Presseverlegers kann nicht zum Nachteil des Urhebers oder eines Leistungsschutzberechtigten geltend gemacht werden, dessen Werk oder nach diesem Gesetz geschützter Schutzgegenstand im Presseerzeugnis enthalten ist.

(4) 1 Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten. 2 Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 entsprechend.

 (keine frühere Fassung vorhanden)
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§ 87h (neu)




§ 87h Beteiligungsanspruch des Urhebers


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Der Urheber ist an einer Vergütung angemessen zu beteiligen.