interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3037
Artikel 1 UrhVergÄndG Änderung des Urheberrechtsgesetzes ... Nach der Angabe zu § 79a wird folgende Angabe eingefügt: „§ 79b Vergütung des ausübenden Künstlers für später bekannte ... 41, 42 und 43 entsprechend anzuwenden." 12. Nach § 79a wird folgender § 79b eingefügt: „§ 79b Vergütung des ausübenden Künstlers ... 12. Nach § 79a wird folgender § 79b eingefügt: „§ 79b Vergütung des ausübenden Künstlers für später bekannte Nutzungsarten ...
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