interne Verweise§ 52 UrhG Öffentliche Wiedergabe (vom 01.03.2018) ... Falle des Vortrags oder der Aufführung des Werkes keiner der ausübenden Künstler ( § 73 ) eine besondere Vergütung erhält. Für die Wiedergabe ist eine angemessene ...
Zitat in folgenden NormenZweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
G. v. 07.07.2008 BGBl. I S. 1191, 2070
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