interne Verweise§ 134 UrhG Urheber ... nach diesem Gesetz als Urheber eines Werkes anzusehen ist, gilt, abgesehen von den Fällen des § 135 , weiterhin als Urheber. Ist nach den bisherigen Vorschriften eine juristische Person als ...
Zitat in folgenden NormenZweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
G. v. 26.10.2007 BGBl. I S. 2513
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