Zitierungen von § 126 SGB XI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 126 SGB XI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 127 SGB XI Pflegevorsorgezulage; Fördervoraussetzungen (vom 01.10.2023)
... 146 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vorsieht, 2. allen in § 126 genannten Personen einen Anspruch auf Versicherung gewährt, 3. auf das ordentliche ...
§ 128 SGB XI Verfahren; Haftung des Versicherungsunternehmens (vom 20.07.2021)
...  6. die Bestätigung, dass der Antragsteller eine zulageberechtigte Person im Sinne des § 126 ist, sowie 7. die Bestätigung, dass der jeweilige Versicherungsvertrag die ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Pflegevorsorgezulage-Durchführungsverordnung (PflvDV)
V. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2994; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.12.2018 BGBl. I S. 2452
§ 3 PflvDV Mitteilungspflichten des Versicherungsunternehmens gegenüber der zentralen Stelle
... Soweit die Stornierung oder Berichtigung aufgrund der fehlenden Zulageberechtigung nach § 126 Absatz 1 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch erfolgte, darf das Versicherungsunternehmen ...
§ 4 PflvDV Antragsverfahren
... Versicherungsvertrags 1. bestätigen zu lassen, dass die Voraussetzungen des § 126 des Elften Buches Sozialgesetzbuch erfüllt sind, und 2. eine Verpflichtung ... alle Änderungen der Verhältnisse, die die Zulageberechtigung nach § 126 des Elften Buches Sozialgesetzbuch betreffen, unverzüglich nach deren Eintritt mitteilt. ... soll, ein geeigneter Nachweis darüber vorliegt, dass die Zulageberechtigung nach § 126 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch besteht. § 3 Absatz 2 gilt ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2424; zuletzt geändert durch Artikel 2b G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2233
Artikel 2 PSG II Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.11.2016)
... 125 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „nach § 124" gestrichen. 48. In § 126 Satz 2 werden die Wörter „Leistungen nach § 123 oder" gestrichen. 49. ...


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