Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2006 aufgehoben

§ 1 - Verordnung über die Zuständigkeit der Wehrbereichsverwaltungen für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Tierschutzgesetz (TierSOWiWBVwZV k.a.Abk.)

V. v. 03.07.1990 BGBl. I S. 1399; aufgehoben durch § 3 V. v. 12.09.2006 BGBl. I S. 2135
Geltung ab 01.08.1990; FNA: 454-1-1-12 Recht der Ordnungswidrigkeiten
|

§ 1



Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 18 des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1986 (BGBl. I S. 1319) wird auf die Wehrbereichsverwaltungen übertragen, soweit nach § 15 Abs. 3 Satz 1 des Tierschutzgesetzes die Durchführung dieses Gesetzes für Tiere, die sich im Besitz der Bundeswehr befinden, Dienststellen der Bundeswehr obliegt.