Fußnote zur Verordnung - Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung (PharmStV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 08.07.2009 BGBl. I S. 1768; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 02.01.2023 BGBl. I Nr. 3
Geltung ab 01.01.1985; FNA: 2125-40-12 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Fußnote zur Verordnung



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Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 96/22/EG des Rates vom 29. April 1996 über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler bzw. thyreostatischer Wirkung und von β-Agonisten in der tierischen Erzeugung und zur Aufhebung der Richtlinien 81/602/EWG, 88/146/EWG und 88/299/EWG (ABl. EG Nr. L 125 S. 3), geändert durch die Richtlinie 2003/74/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 (ABl. EU Nr. L 262 S. 17).



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