Die in Anlage
1 aufgeführten Stoffe dürfen den in dieser Anlage bezeichneten Tieren für die dort genannten Anwendungsgebiete nicht zugeführt werden.
§ 2 PharmStV (vom 07.01.2023) ... in den Anlagen 2 und 3 aufgeführten Stoffe, deren Anwendung nicht nach § 1 ausgeschlossen ist, dürfen Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, nur ...
Artikel 1 V. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 128
neugefasst durch B. v. 15.09.2011 BGBl. I S. 1860; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 128