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§ 2 - Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung (PharmStV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 08.07.2009 BGBl. I S. 1768; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 02.01.2023 BGBl. I Nr. 3
Geltung ab 01.01.1985; FNA: 2125-40-12 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 2



Die in den Anlagen 2 und 3 aufgeführten Stoffe, deren Anwendung nicht nach § 1 ausgeschlossen ist, dürfen Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, nur zugeführt werden, wenn diese Tiere in den Anlagen bezeichnet sind. Die Stoffe dürfen nur für die dort genannten Anwendungsgebiete unter den dort aufgeführten Bedingungen zugeführt werden, sofern sie

1.
als Tierarzneimittel für die in den Anlagen 2 und 3 genannten Anwendungsgebiete zugelassen sind und

2.
entsprechend der jeweiligen Zulassungsbedingungen angewendet werden.



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Frühere Fassungen von § 2 Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.01.2023Artikel 2 Verordnung zur Anpassung von Rechtsverordnungen an das Tierarzneimittelrecht
vom 02.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 3

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 PharmStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PharmStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 PharmStV
... gewonnen wurden, denen Stoffe entgegen § 1 in Verbindung mit Anlage 1 oder entgegen § 2 in Verbindung mit Anlage 2 oder 3 zugeführt worden sind, dürfen nicht in den Verkehr ...
§ 5 PharmStV (vom 20.05.2008)
... Tieren für die dort genannten Anwendungsgebiete zuführt, 2. entgegen § 2 dort genannte Stoffe den dort genannten Tieren zuführt, 3. entgegen § 3 Abs. ...
Anlage 2 PharmStV (zu den §§ 2 und 3) (vom 21.03.2009)
Anlage 3 PharmStV (zu den §§ 2 und 3 Abs. 1) (vom 21.03.2009)
 
Zitat in folgenden Normen

Lebensmittel-und-Futtermittel-Verbringungs-Verordnung (LFVV)
Artikel 1 V. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 128
§ 2 LFVV Verbot der Verbringung von mit bestimmten Rückständen belasteten, lebensmittelliefernden Tieren
... von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung, die diesen Tieren nach § 1 oder § 2 Satz 1 der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1768), die durch Artikel 2 der ...

Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV)
neugefasst durch B. v. 15.09.2011 BGBl. I S. 1860; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 128
§ 4 LMEV Lebende Tiere (vom 03.10.2017)
... von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung enthalten, die diesen Tieren nach § 1 oder § 2 der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (BGBl. I S. 730), die durch Artikel 2 der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung von Rechtsverordnungen an das Tierarzneimittelrecht
V. v. 02.01.2023 BGBl. I Nr. 3
Artikel 2 AntibAMVVEV Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
... § 2 der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1768) wird wie folgt ...