Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 4 - Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung (PharmStV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 08.07.2009 BGBl. I S. 1768; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 02.01.2023 BGBl. I Nr. 3
Geltung ab 01.01.1985; FNA: 2125-40-12 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
|

§ 4



Die in Anlage 1 aufgeführten Stoffe werden, soweit sie nicht Stoffe mit pharmakologischer Wirkung sind, den Stoffen mit pharmakologischer Wirkung gleichgestellt.



 

Zitierungen von § 4 Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 PharmStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PharmStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 PharmStV (zu den §§ 1, 3 und 4) (vom 21.03.2009)