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Synopse aller Änderungen der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, Rindern und Schafen am 22.12.2011
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 22. Dezember 2011 durch Artikel 18 der BMELVAnpV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der FlBeihV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
Änderung verpasst?
a.F. (alte Fassung) in der vor dem 22.12.2011 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 22.12.2011 geltenden Fassung durch Artikel 18 V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720 |
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(Textabschnitt unverändert) § 1 Anwendungsbereich | |
(Text alte Fassung) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften hinsichtlich der Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, Rindern und Schafen . | (Text neue Fassung) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union hinsichtlich der Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, Rindern und Schafen. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4903/v174239-2011-12-22.htm