Eingangsformel - Gefangenen-Beitragsverordnung (GefBeitrV k.a.Abk.)

V. v. 03.03.1998 BGBl. I S. 430; zuletzt geändert durch Artikel 105 G. v. 23.12.2003 BGBl. I S. 2848
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 860-3-2 Sozialgesetzbuch

Eingangsformel



Auf Grund des § 352 Abs. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:



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