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Zitierungen von § 24 ErbbauRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 ErbbauRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ErbbauRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 138 1. BMJBBG Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht
... „Reichsgesetzes" durch das Wort „Gesetzes" ersetzt. 2. Der § 24 wird wie folgt gefasst: „§ 24 Bei einer Zwangsvollstreckung in ... ersetzt. 2. Der § 24 wird wie folgt gefasst: „§ 24 Bei einer Zwangsvollstreckung in das Erbbaurecht gilt auch der ...