Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Artikel 31 BRBG 2010 Änderung des Erbbaurechtsgesetzes ... 22 wird die Angabe „3." durch die Angabe „2." ersetzt. 6. § 38 wird wie folgt gefasst: „§ 38 Für ein Erbbaurecht, mit dem ... „2." ersetzt. 6. § 38 wird wie folgt gefasst: „§ 38 Für ein Erbbaurecht, mit dem ein Grundstück am 21. Januar 1919 belastet war, ...
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