Zitierungen von § 7 Gesetz über die Kreditanstalt für Wiederaufbau

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 KfWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KfWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

KfW-Verordnung (KfWV)
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3735; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 39
§ 3 KfWV Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, Finanzkonglomerate, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Unternehmen (vom 18.02.2023)
... 8 etwas Abweichendes ergibt, 10. die §§ 25c bis 25f des Kreditwesengesetzes, § 7 Absatz 5 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau bleibt unberührt, 11. die §§ 25g bis 25m des Kreditwesengesetzes, ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 271 11. ZustAnpV Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau
...  In § 7 Absatz 1 Nummer 2 und § 7a Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau in ...

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau und weiterer Gesetze
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 2178
Artikel 1 KfWGuaÄndG Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau
... Vorsitzenden, die Anstalt gerichtlich und außergerichtlich." 4. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 173 9. ZustAnpV Gesetz über die Kreditanstalt für Wiederaufbau
... vom 10. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2478), wird wie folgt geändert: 1. § 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nr. 2 erster Halbsatz werden die ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 347 10. ZustAnpV Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau
... (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 7 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden die Wörter ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed