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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.08.2007 aufgehoben

§ 2 - Milchverordnung (MilchV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 20.07.2000 BGBl. I S. 1178; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Geltung ab 04.05.1995; FNA: 7842-12 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§ 2 Begriffsbestimmungen



Im Sinne dieser Verordnung ist

1.
Milch:

das durch ein- oder mehrmaliges tägliches Melken gewonnene unveränderte Eutersekret von zur Milchgewinnung gehaltenen Kühen;

2.
Rohmilch:

Milch, die nicht über + 40 Grad Celsius erwärmt worden ist;

3.
thermisierte Milch:

gereinigte Milch, die nach Anlage 6 Nr. 1.4 erwärmt worden ist;

4.
wärmebehandelte Milch:

gereinigte Milch, die nach Anlage 6 Nr. 2 wärmebehandelt worden ist;

5.
Konsummilch:

gereinigte Milch, die dazu bestimmt ist, an Verbraucher abgegeben zu werden;

6.
Werkmilch:

gereinigte Milch, die zur Verarbeitung bestimmt ist;

7.
Erzeugnisse auf Milchbasis:

a)
Milcherzeugnisse im Sinne der Milcherzeugnisverordnung;

b)
Käse und Erzeugnisse aus Käse im Sinne der Käseverordnung;

c)
Erzeugnisse im Sinne der Butterverordnung;

d)
Speiseeis mit einem Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen;

e)
sonstige aus Milch hergestellte Erzeugnisse, auch unter Zusatz anderer Stoffe, sofern

aa)
diese nicht zugesetzt werden, um einen Milchbestandteil vollständig oder teilweise zu ersetzen und

bb)
der Anteil an Milchbestandteilen in der Trockenmasse des Erzeugnisses überwiegt;

8.
Erzeugerbetrieb:

Betrieb oder Betriebsstätte, in dem oder in der Milch gewonnen wird;

9.
Milchsammelstelle:

Betrieb, in dem Milch gesammelt und gekühlt wird;

10.
Standardisierungsstelle:

Betrieb, der nicht einer Milchsammelstelle oder einem Be- und Verarbeitungsbetrieb angeschlossen ist und in dem Milch entrahmt oder ihr Gehalt an natürlichen Milchbestandteilen verändert werden kann;

11.
Be- und Verarbeitungsbetrieb:

Betrieb, in dem Milch oder Erzeugnisse auf Milchbasis be- oder verarbeitet oder behandelt werden;

12.
amtlicher Tierarzt:

der von der zuständigen Behörde beauftragte Tierarzt.



 

Zitierungen von § 2 Milchverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 MilchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 MilchV Anwendungsbereich
... und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung, die Erzeugnisse auf Milchbasis im Sinne des § 2 Nr. 7 Buchstabe d herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, müssen insoweit die ...
§ 29 MilchV Übergangsvorschriften
... verbraucht werden können. Bis zum 1. Januar 1996 hergestellte Erzeugnisse im Sinne des § 2 Nr. 7 dürfen im Inland noch bis zum 1. Januar 1998 in Fertigpackungen ohne ...
Anlage 6 MilchV (zu § 1 Abs. 3, § 2 Nr. 3 und 4, § 4 Abs. 4 und 5, § 5 Abs. 3 und 4, § 6 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 4, § 18 Abs. 4, § 19 Abs. 1, 3 Nr. 2 und Abs. 4 und § 20 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2) Anforderungen an die Herstellung
Anlage 12 MilchV (zu § 22 Abs. 2 Nr. 3) Warenuntersuchung von Milch, wärmebehandelter Milch und Erzeugnissen auf Milchbasis bei der Einfuhr
... auf Milchbasis einschließlich Speiseeis im Sinne des § 2 Nr. 7 Buchstabe d - Staphylococcus aureus - coliforme Keime - aerobe ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Lebensmitteltransportbehälter-Verordnung (LMTV)
V. v. 13.04.1987 BGBl. I S. 1212; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
§ 1 LMTV Anwendungsbereich
... Befördern von Milch und Erzeugnissen auf Milchbasis im Sinne des § 2 , auch in Verbindung mit § 1 Abs. 2, der Milchverordnung. (3) ...