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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.08.2007 aufgehoben

§ 5 - Milchverordnung (MilchV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 20.07.2000 BGBl. I S. 1178; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Geltung ab 04.05.1995; FNA: 7842-12 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§ 5 Zusätzliche Anforderungen an das Herstellen und Behandeln von wärmebehandelter Konsummilch



(1) Wer Konsummilch herstellt, hat die zur Herstellung verwendete Milch vorbehaltlich der §§ 7 und 8 einer Wärmebehandlung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 zu unterziehen. Pasteurisierte Konsummilch darf nur aus Rohmilch oder thermisierter Milch unter Ausschluss einer zweiten Wärmebehandlung hergestellt werden. Ultrahocherhitzte Milch sowie Sterilmilch dürfen auch aus pasteurisierter Milch hergestellt werden.

(2) Pasteurisierte Konsummilch ist im Be- und Verarbeitungsbetrieb unmittelbar nach der Wärmebehandlung mindestens auf + 6 Grad C zu kühlen und bei dieser Temperatur zu halten.

(3) Wärmebehandelte Konsummilch darf nur in zur unmittelbaren Abgabe an den Verbraucher bestimmte Behältnisse abgefüllt werden, wenn die Anforderungen der Anlage 6 Nr. 4.1 und 4.2 Satz 1 eingehalten werden. Der Be- und Verarbeitungsbetrieb hat Konsummilch in Fertigpackungen entsprechend den Anforderungen der Anlage 8 zu kennzeichnen.

(4) Wärmebehandelte Konsummilch muss so hergestellt werden, dass sie nach der Wärmebehandlung den Anforderungen

1.
der Anlage 6 Nr. 3.1.1 und 3.1.2 und

2.
der Anlage 6 Nr. 3.1.3

entspricht.



 

Zitierungen von § 5 Milchverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 MilchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 MilchV Vorzugsmilch
... § 5 Abs. 1 gilt nicht für Konsummilch, die als Rohmilch in Fertigpackungen unter der ... eine Frist von 96 Stunden nach der Gewinnung nicht überschreiten darf. (2) § 5 Abs. 1 gilt ferner nicht für Rohmilch, die in verschlossenen Kannen oder ähnlichen ...
§ 8 MilchV Milch-ab-Hof-Abgabe
... § 5 Abs. 1 gilt ferner nicht für Konsummilch, die als Rohmilch im Erzeugerbetrieb unmittelbar an ...
§ 18 MilchV Verkehrsverbote
... auf Milchbasis, die nicht entsprechend den Anforderungen des § 4 Abs. 4, des § 5 Abs. 2 und 4, des § 5 Abs. 3 Satz 1 und des § 6 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a hergestellt ... nicht entsprechend den Anforderungen des § 4 Abs. 4, des § 5 Abs. 2 und 4, des § 5 Abs. 3 Satz 1 und des § 6 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a hergestellt oder behandelt worden sind, ...
§ 26 MilchV Strafvorschriften
... nicht nach einem anerkannten Verfahren durchführt, 2. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1 Konsummilch nicht einer Wärmebehandlung unterzieht, 3.  ... nicht einer Wärmebehandlung unterzieht, 3. entgegen § 5 Abs. 4 Nr. 1 Konsummilch oder entgegen § 6 Abs. 1 Satz 1 ein Erzeugnis auf Milchbasis ...
§ 27 MilchV Ordnungswidrigkeiten
... Milch oder Werkmilch herstellt oder behandelt, 2. entgegen § 5 Abs. 2 pasteurisierte Konsummilch nicht mindestens auf + 6 Grad C kühlt oder sie nicht bei ... oder sie nicht bei dieser Temperatur hält, 3. entgegen § 5 Abs. 3 Satz 1 wärmebehandelte Konsummilch abfüllt, 4. entgegen ... Bedarfsgegenständegesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 5 Abs. 3 Satz 2 oder § 6 Abs. 4 Satz 2 Konsummilch oder ein Erzeugnis auf Milchbasis nicht, ... § 4 Abs. 2 bis 4 Milch herstellt oder behandelt, 3. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 2 oder 3 oder Abs. 4 Nr. 2 Milch herstellt, 3a. entgegen ...
Anlage 6 MilchV (zu § 1 Abs. 3, § 2 Nr. 3 und 4, § 4 Abs. 4 und 5, § 5 Abs. 3 und 4, § 6 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 4, § 18 Abs. 4, § 19 Abs. 1, 3 Nr. 2 und Abs. 4 und § 20 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2) Anforderungen an die Herstellung
Anlage 8 MilchV (zu § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 4, § 12 Abs. 2 Nr. 1, § 19 Abs. 3 Nr. 3, § 20 Abs. 1 Nr. 3 und § 29 Abs. 1 bis 3) Kennzeichnung