(1) Als Lebensmittel dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden
- 1.
- die ersten Milchstrahlen aus jeder Zitze,
- 2.
- Milch von Tieren, die den Anforderungen der Anlage 1 nicht entsprechen,
- 3.
- das kontinuierlich und diskontinuierlich austretende Zentrifugat aus Entkeimungszentrifugen, unbeschadet des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe f der Käseverordnung.
(2) Als Milch oder als Erzeugnis auf Milchbasis darf das Gemelk der ersten fünf Tage nach dem Kalben nicht in den Verkehr gebracht werden.
(3) Wärmebehandelte Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis, die nicht entsprechend den Anforderungen des §
4 Abs. 4, des §
5 Abs. 2 und 4, des §
5 Abs. 3 Satz 1 und des §
6 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a hergestellt oder behandelt worden sind, dürfen nicht als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. §
8 bleibt unberührt.
(4) In Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung darf nur Milch als Lebensmittel abgegeben werden, die unter Anwendung eines anerkannten Verfahrens im Sinne der Anlage 6 Nr. 2 wärmebehandelt worden ist.
§ 26 MilchV Strafvorschriften ... § 17 Abs. 2 Satz 1 Milch in den Verkehr bringt, 7. entgegen § 18 Abs. 1 Nr. 1 die ersten Milchstrahlen aus einer Zitze, entgegen § 18 Abs. 1 Nr. 2 Milch oder ... entgegen § 18 Abs. 1 Nr. 1 die ersten Milchstrahlen aus einer Zitze, entgegen § 18 Abs. 1 Nr. 2 Milch oder entgegen § 18 Abs. 1 Nr. 3 Zentrifugat aus Entkeimungszentrifugen als ... ersten Milchstrahlen aus einer Zitze, entgegen § 18 Abs. 1 Nr. 2 Milch oder entgegen § 18 Abs. 1 Nr. 3 Zentrifugat aus Entkeimungszentrifugen als Lebensmittel in den Verkehr bringt oder ... als Lebensmittel in den Verkehr bringt oder 8. entgegen § 18 Abs. 4 Milch als Lebensmittel in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung abgibt. ... und Bedarfsgegenständegesetzes wird bestraft, wer 1. entgegen § 18 Abs. 2 das Gemelk der ersten fünf Tage nach dem Kalben als Milch oder als Erzeugnis auf ... Kalben als Milch oder als Erzeugnis auf Milchbasis oder 2. entgegen § 18 Abs. 3 Satz 1 wärmebehandelte Milch oder ein Erzeugnis auf Milchbasis als Lebensmittel ...