Zitierungen von § 16 Ausfuhrerstattungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 AusfErstV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AusfErstV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 AusfErstV Zuständigkeit (vom 01.06.2019)
... nach § 14 sowie 2. die Gewährung der Ausfuhrerstattung nach § 16 ist das Hauptzollamt ...
§ 19 AusfErstV Anwendungsvorschrift (vom 01.06.2019)
... 2019 ist diese Verordnung nur noch auf Anträge zur Gewährung der Ausfuhrerstattung nach § 16 anzuwenden, die bis einschließlich 31. Mai 2019 gestellt worden ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrerstattungsverordnung
V. v. 11.02.2020 BGBl. I S. 198
Artikel 1 4. AusfErstVÄndV Änderung der Ausfuhrerstattungsverordnung
...  1. In § 2 Satz 3, § 15 Absatz 2 Satz 2 und 4 und Absatz 3 Satz 1, § 16 Absatz 1 Satz 1 , § 17 Nummer 2 und § 18 werden jeweils die Wörter „Hauptzollamt ... 2019 ist diese Verordnung nur noch auf Anträge zur Gewährung der Ausfuhrerstattung nach § 16 anzuwenden, die bis einschließlich 31. Mai 2019 gestellt worden sind. § 20 ...


Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed