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§ 17 - Tuberkulose-Verordnung (RindTbV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 12.07.2013 BGBl. I S. 2445, 2014 I 47; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.05.2017 BGBl. I S. 1253
Geltung ab 22.09.1972; FNA: 7831-1-46-1 Tierseuchenbekämpfung
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§ 17



Ordnungswidrig im Sinne des § 32 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a des Tiergesundheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen § 2 Satz 1 eine Impfung oder einen Heilversuch durchführt,

2.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 3 Absatz 4, § 7, § 7a Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 3, § 8 Absatz 2 oder § 14 Absatz 1 Nummer 2 zuwiderhandelt,

3.
ohne Genehmigung nach § 4 Satz 3 erster Halbsatz, auch in Verbindung mit § 4a Satz 2, oder nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 ein Tier entfernt,

4.
entgegen § 5 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,

5.
entgegen § 6 Absatz 1 Nummer 1, auch in Verbindung mit § 6 Absatz 2 erster Halbsatz oder § 14 Absatz 2, ein Rind nicht oder nicht richtig absondert,

6.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 6 Absatz 1 Nummer 3, 4 oder Nummer 5, jeweils auch in Verbindung mit § 6 Absatz 2 zweiter Halbsatz oder § 14 Absatz 2, zuwiderhandelt,

7.
entgegen § 7a Absatz 2 Satz 1 ein Rind verbringt,

8.
einer mit einer Genehmigung nach § 7a Absatz 2 Satz 2 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt oder

9.
entgegen § 8 Absatz 1 einen Behälter nicht oder nicht rechtzeitig reinigt oder nicht oder nicht rechtzeitig desinfiziert.





 

Frühere Fassungen von § 17 Tuberkulose-Verordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.05.2017Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung, der Tuberkulose-Verordnung und der Brucellose-Verordnung
vom 17.05.2017 BGBl. I S. 1253
aktuell vorher 01.05.2014Artikel 16 Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
vom 17.04.2014 BGBl. I S. 388
aktuell vorher 21.07.2013 (21.01.2014)Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Tuberkulose-Verordnung
vom 23.12.2013 BGBl. 2014 I S. 47
aktuell vorher 21.07.2013Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung
vom 12.07.2013 BGBl. I S. 2442
aktuell vorher 23.06.2009Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
vom 17.06.2009 BGBl. I S. 1337
aktuellvor 23.06.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 17 Tuberkulose-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 RindTbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RindTbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Tuberkulose-Verordnung
B. v. 23.12.2013 BGBl. 2014 I S. 47
Berichtigung RindTbVNBBer
... b sind die Wörter „seuchenkranken oder" zu streichen. 5. In § 17 Absatz 1 Nummer 2 ist nach der Angabe „§ 7a Absatz 2 Satz 2" das Komma zu ...

Verordnung zur Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung, der Tuberkulose-Verordnung und der Brucellose-Verordnung
V. v. 17.05.2017 BGBl. I S. 1253, 3060
Artikel 2 RSeuchRÄndV Änderung der Tuberkulose-Verordnung
... durch das Wort „Halter" ersetzt. 13. Die Überschrift vor § 17 wird wie folgt gefasst: „VI. Ordnungswidrigkeiten". 14. § ... 17 wird wie folgt gefasst: „VI. Ordnungswidrigkeiten". 14. § 17 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 14 Absatz ...

Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.06.2009 BGBl. I S. 1337
Artikel 1 RindTbVuaÄndV Änderung der Tuberkulose-Verordnung
... ersetzt. 10. § 16 wird aufgehoben. 11. § 17 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 16 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Tuberkulose-Verordnung
... „nach ihrer Entleerung unverzüglich" eingefügt. 2. § 17 wird wie folgt gefasst: „§ 17 Ordnungswidrig im Sinne des ... eingefügt. 2. § 17 wird wie folgt gefasst: „§ 17 Ordnungswidrig im Sinne des § 32 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a des ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung
V. v. 12.07.2013 BGBl. I S. 2442
Artikel 2 2. RindTbVÄndV
... Verdacht nach § 9 Absatz 3 als unbegründet erwiesen hat." 8. In § 17 Absatz 2 Nummer 3 werden nach der Angabe „§ 4 Satz 2" die Wörter „, ...