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Anlage 1 - Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)

Artikel 2 G. v. 05.05.2004 BGBl. I S. 718, 776; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
Geltung ab 01.07.2004; FNA: 367-3 Kostenrecht
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Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 1)



Teil 1


Nr. SachgebietsbezeichnungStundensatz
(Euro)
1Abfallstoffe einschließlich Altfahrzeuge und -geräte 115
2Akustik, Lärmschutz 95
3Altlasten und Bodenschutz 85
4Bauwesen - soweit nicht Sachgebiet 14 - einschließlich technische Gebäude-
ausrüstung
 
4.1Planung105
4.2handwerklich-technische Ausführung 95
4.3Schadensfeststellung und -ursachenermittlung 105
4.4Bauprodukte105
4.5 Bauvertragswesen, Baubetrieb und Abrechnung von Bauleistungen 105
4.6Geotechnik, Erd- und Grundbau 100
5Berufskunde, Tätigkeitsanalyse und Expositionsermittlung 105
6Betriebswirtschaft 
6.1Unternehmensbewertung, Betriebsunterbrechungs- und -verlagerungsschäden 135
6.2Besteuerung110
6.3Rechnungswesen105
6.4Honorarabrechnungen von Steuerberatern 105
7Bewertung von Immobilien und Rechten an Immobilien 115
8Brandursachenermittlung110
9Briefmarken, Medaillen und Münzen 95
10Einbauküchen90
11Elektronik, Elektro- und Informationstechnologie  
11.1Elektronik (insbesondere Mess-, Steuerungs- und Regelungselektronik) 120
11.2Elektrotechnische Anlagen und Geräte 115
11.3Kommunikations- und Informationstechnik 115
11.4Informatik125
11.5Datenermittlung und -aufbereitung 125
12Emissionen und Immissionen 95
13Fahrzeugbau100
14Garten- und Landschaftsbau einschließlich Sportanlagenbau 90
15Gesundheitshandwerke85
16Grafisches Gewerbe 115
17Handschriften- und Dokumentenuntersuchung 105
18Hausrat110
19Honorarabrechnungen von Architekten, Ingenieuren und Stadtplanern 145
20Kältetechnik120
21Kraftfahrzeuge 
21.1Kraftfahrzeugschäden und -bewertung 120
21.2Kfz-Elektronik95
22Kunst und Antiquitäten 85
23Lebensmittelchemie und -technologie 135
24Maschinen und Anlagen  
24.1Photovoltaikanlagen110
24.2Windkraftanlagen120
24.3Solarthermieanlagen110
24.4Maschinen und Anlagen im Übrigen 130
25Medizintechnik und Medizinprodukte 105
26Mieten und Pachten 115
27Möbel und Inneneinrichtung 90
28Musikinstrumente80
29Schiffe und Wassersportfahrzeuge 95
30 Schmuck, Juwelen, Perlen, Gold- und Silberwaren 85
31Schweiß- und Fügetechnik 95
32Spedition, Transport, Lagerwirtschaft und Ladungssicherung 90
33Sprengtechnik90
34Textilien, Leder und Pelze 70
35Tiere - Bewertung, Haltung, Tierschutz und Zucht 85
36Ursachenermittlung und Rekonstruktion von Unfällen  
36.1bei Luftfahrzeugen 100
36.2bei sonstigen Fahrzeugen 155
36.3bei Arbeitsunfällen 125
36.4im Freizeit- und Sportbereich 95
37Verkehrsregelungs- und Verkehrsüberwachungstechnik 135
38Vermessungs- und Katasterwesen  
38.1Vermessungstechnik80
38.2Vermessungs- und Katasterwesen im Übrigen 100
39Waffen und Munition 85


Teil 2


Honorar-
gruppe
Gegenstand medizinischer oder psychologischer Gutachten Stundensatz
(Euro)
M 1 Einfache gutachtliche Beurteilungen ohne Kausalitätsfeststellungen, insbesondere
1. in Gebührenrechtsfragen,
2. zur Verlängerung einer Betreuung oder zur Überprüfung eines angeordneten
Einwilligungsvorbehalts nach § 1825 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
3. zur Minderung der Erwerbsfähigkeit nach einer Monoverletzung.
80
M 2 Beschreibende (Ist-Zustands-)Begutachtung nach standardisiertem Schema ohne
Erörterung spezieller Kausalzusammenhänge mit einfacher medizinischer Verlaufs-
prognose und mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere Gutachten
1. in Verfahren nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch,
2. zur Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit in Verfahren nach dem Sechsten
Buch Sozialgesetzbuch,
3. zu rechtsmedizinischen und toxikologischen Fragestellungen im Zusammen-
hang mit der Feststellung einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch
Alkohol, Drogen, Medikamente oder Krankheiten,
4. zu spurenkundlichen oder rechtsmedizinischen Fragestellungen mit Befund-
erhebungen (z. B. bei Verletzungen und anderen Unfallfolgen),
5. zu einfachen Fragestellungen zur Schuldfähigkeit ohne besondere Schwierig-
keiten der Persönlichkeitsdiagnostik,
6. zur Einrichtung oder Aufhebung einer Betreuung oder zur Anordnung oder Auf-
hebung eines Einwilligungsvorbehalts nach § 1825 des Bürgerlichen Gesetz-
buchs,
7. zu Unterhaltsstreitigkeiten aufgrund einer Erwerbsminderung oder Berufs-
unfähigkeit,
8. zu neurologisch-psychologischen Fragestellungen in Verfahren nach der Fahr-
erlaubnis-Verordnung,
9. zur Haft-, Verhandlungs- oder Vernehmungsfähigkeit.
90
M 3 Gutachten mit hohem Schwierigkeitsgrad (Begutachtungen spezieller Kausalzusam-
menhänge und/oder differenzialdiagnostischer Probleme und/oder Beurteilung der
Prognose und/oder Beurteilung strittiger Kausalitätsfragen), insbesondere Gutachten
1. zum Kausalzusammenhang bei problematischen Verletzungsfolgen,
2. zu ärztlichen Behandlungsfehlern,
3. in Verfahren nach dem sozialen Entschädigungsrecht,
4. zur Schuldfähigkeit bei Schwierigkeiten der Persönlichkeitsdiagnostik,
5. in Verfahren zur Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung (in
Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis zu neurologisch/psychologischen
Fragestellungen),
6. zur Kriminalprognose,
7. zur Glaubhaftigkeit oder Aussagetüchtigkeit,
8. zur Widerstandsfähigkeit,
9. in Verfahren nach den §§ 3, 10, 17 und 105 des Jugendgerichtsgesetzes,
10. in Unterbringungsverfahren,
11. zur Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug über zehn Jahre hinaus,
12. zur Anordnung der Sicherungsverwahrung oder zur Prognose von Unter-
gebrachten in der Sicherungsverwahrung,
13. in Verfahren nach den §§ 1829 und 1830 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
14. in Verfahren nach dem Transplantationsgesetz,
15. in Verfahren zur Regelung von Sorge- oder Umgangsrechten,
16. zu Fragestellungen der Hilfe zur Erziehung,
17. zur Geschäfts-, Testier- oder Prozessfähigkeit,
18. in Aufenthalts- oder Asylangelegenheiten,
19. zur persönlichen Eignung nach § 6 des Waffengesetzes,
20. zur Anerkennung von Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen, zu den daraus folgen-
den Gesundheitsschäden und zur Minderung der Erwerbsfähigkeit nach dem
Siebten Buch Sozialgesetzbuch,
21. zu rechtsmedizinischen, toxikologischen oder spurenkundlichen Fragestellun-
gen im Zusammenhang mit einer abschließenden Todesursachenklärung, mit
ärztlichen Behandlungsfehlern oder mit einer Beurteilung der Schuldfähigkeit,
22. in Verfahren nach dem Transsexuellengesetz.
120






 

Frühere Fassungen von Anlage 1 JVEG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 15 Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
vom 04.05.2021 BGBl. I S. 882
aktuell vorher 03.07.2021Artikel 17 Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 6 Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021)
vom 21.12.2020 BGBl. I S. 3229
aktuell vorher 01.08.2013Artikel 7 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
vom 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
aktuellvor 01.08.2013früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 JVEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 JVEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JVEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 JVEG Honorare für Sachverständige und für Dolmetscher (vom 01.01.2021)
... Das Honorar des Sachverständigen bemisst sich nach der Anlage 1 . Die Zuordnung der Leistung zu einem Sachgebiet bestimmt sich nach der Entscheidung ... (2) Ist die Leistung auf einem Sachgebiet zu erbringen, das nicht in der Anlage 1 aufgeführt ist, so ist sie unter Berücksichtigung der allgemein für Leistungen ... Ermessen mit einem Stundensatz zu vergüten, der den höchsten Stundensatz nach der Anlage 1 jedoch nicht übersteigen darf. Ist die Leistung auf mehreren Sachgebieten zu ...
§ 12 JVEG Ersatz für besondere Aufwendungen (vom 01.01.2021)
... 0,90 Euro, in Angelegenheiten, in denen der Sachverständige ein Honorar nach der Anlage 1 Teil 2 oder der Anlage 2 erhält, 1,50 Euro; ist die Zahl der Anschläge nicht bekannt, ist diese ...
 
Zitat in folgenden Normen

Postsicherstellungsgesetz (PSG)
Artikel 1 G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 506, 941; zuletzt geändert durch Artikel 48 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
§ 9 PSG Entschädigung (vom 01.12.2021)
... Entschädigung gewährt. Diese entspricht bei Postunternehmen der Nummer 32 der Anlage 1 zum Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Dezember ...

Telekommunikationsgesetz (TKG)
Artikel 1 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 14.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 71
§ 188 TKG Mitwirkungspflichten und Entschädigung
... Stunde eine Entschädigung gewährt. Diese entspricht der Nummer 11.3 der Anlage 1 zum Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Dezember ...

Untersuchungsausschussgesetz (PUAG)
Artikel 1 G. v. 19.06.2001 BGBl. I S. 1142; zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 1 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3229
§ 35 PUAG Kosten und Auslagen (vom 01.01.2021)
... erhalten eine Vergütung auf der Grundlage des höchsten Stundensatzes nach der Anlage 1 zum Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz . (3) Die Entschädigung, die Vergütung und die Erstattung der Auslagen setzt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 7 2. KostRMoG Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
... Angabe „17 Euro" durch die Angabe „21 Euro" ersetzt. 19. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Die Tabelle mit der Spaltenüberschrift ...

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 17 NotBRMoG Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
...  Anlage 1 Teil 2 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), das zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 ...

Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Artikel 15 VBRRefG Weitere Folgeänderungen
... 1" durch die Angabe „§§ 168d, 292 und 292a" ersetzt. (15) Anlage 1 Teil 2 zum Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Dezember ...

Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3229
Artikel 12 KostRÄG 2021 Änderung weiterer Rechtsvorschriften
... erhalten eine Vergütung auf der Grundlage des höchsten Stundensatzes nach der Anlage 1 zum Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz ." (2) § 5 Absatz 2 der Kommunikationshilfenverordnung vom 17. Juli 2002 ... bei Postunternehmen der Nummer 32 und bei Telekommunikationsunternehmen der Nummer 11.3 der Anlage 1 zum Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Dezember ...