Zitierungen von § 21 JVEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 JVEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JVEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 JVEG Grundsatz der Entschädigung (vom 01.01.2021)
... (§ 20), 5. Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung ( § 21 ) sowie 6. Entschädigung für Verdienstausfall (§ 22).  ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG)
Artikel 1 G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1190; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1204
§ 123 VGG Entschädigung von Zeugen und Vergütung der Sachverständigen
... Sachverständige eine Vergütung nach Maßgabe der §§ 3, 5 bis 10, 12 und 19 bis 22 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes; die §§ 2 und 13 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 7 2. KostRMoG Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
... Angabe „3 Euro" durch die Angabe „3,50 Euro" ersetzt. 17. § 21 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „12 Euro" durch ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Urheberrechtsschiedsstellenverordnung (UrhSchiedsV)
V. v. 20.12.1985 BGBl. I S. 2543; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1190
§ 12 UrhSchiedsV Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen
... Entschädigung oder Vergütung nach Maßgabe der §§ 3, 5 bis 10, 12 und 19 bis 22 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes, § 2 und § 13 Abs. 1, ...


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