Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 3 - Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (PrHaushStatG k.a.Abk.)

G. v. 11.01.1961 BGBl. I S. 18; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 21.07.2016 BGBl. I S. 1768
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 708-6 Wirtschaftsstatistik
|

§ 3



(1) Die Erhebungen nach § 1 Nr. 1 erstrecken sich auf höchstens 2.000 Haushalte in jedem Monat.

(2) Die Erhebungen nach § 1 Nr. 2 erstrecken sich auf höchstens 0,3 vom Hundert aller Haushalte.



Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 3 Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.07.2016Artikel 69 Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
vom 08.07.2016 BGBl. I S. 1594

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 PrHaushStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PrHaushStatG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Artikel 69 2. BRBG Änderung des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte
...  In § 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte in der ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Statistikanpassungsverordnung (StatAV)
V. v. 26.03.1991 BGBl. I S. 846; aufgehoben durch Artikel 52 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Artikel 2 StatAV Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte
... von § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte in der im ...