Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Synopse aller Änderungen des Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte am 15.07.2016

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 15. Juli 2016 durch Artikel 69 des 2. BRBG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des PrHaushStatG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.07.2016 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 15.07.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 69 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
(Textabschnitt unverändert)

§ 3


(Text alte Fassung)

(1) Die Erhebungen nach § 1 Nr. 1 erstrecken sich auf höchstens 1.000 Haushalte in jedem Monat.

(Text neue Fassung)

(1) Die Erhebungen nach § 1 Nr. 1 erstrecken sich auf höchstens 2.000 Haushalte in jedem Monat.

(2) Die Erhebungen nach § 1 Nr. 2 erstrecken sich auf höchstens 0,3 vom Hundert aller Haushalte.