§ 1 - Beitragsgesetz-Landwirtschaft 2004 (BGL 2004)

Artikel 11 G. v. 27.12.2003 BGBl. I S. 3013, 3016
Geltung ab 01.01.2004; FNA: 8251-14 Landwirte

§ 1 Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte



(1) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2004 monatlich 201 Euro.

(2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2004 monatlich 169 Euro.



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