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Zitierungen von § 9 MarkschBergV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 MarkschBergV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MarkschBergV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 3 MarkschBergV (zu den §§ 9, 12 und 13) (vom 01.10.2019)
... für die Wasserhaltung, gg) die Nachbarbaue und andere Gegenstände nach § 9 Absatz 6 , hh) die Standwasserbereiche, Brandherde, Brandfelder, Dämme zum Abschluss von ... von Bedeutung sind, gg) die Nachbarbaue und andere Gegenstände nach § 9 Absatz 6 , sonstige Hohlräume, frühere Anschüttungen und Ablagerungen, hh) den ... und Kabel fremder Betreiber, h) die Nachbarbaue und andere Gegenstände nach § 9 Absatz 6 , i) den Verlauf von Schnittlinien. 11. Kavernenriss a) Der ... heranzuziehen sind, eee) die Nachbarbaue und andere Gegenstände nach § 9 Absatz 6 ; bb) in der schnittrisslichen Darstellung: aaa) die Eintragungen nach ... bezogenen Höhen, iii) die Nachbarbaue und andere Gegenstände nach § 9 Absatz 6 . b) Die grundrissliche Darstellung ist als Deckriss zum Betriebsgrundriss nach Nummer ... Grubenbaues oder einer Bohrung, ii) die Nachbarbaue und andere Gegenstände nach § 9 Absatz 6 . b) Der Speicherriss ist als Grundriss zu führen und je nach Lage der Grubenbaue ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Markscheider-Bergverordnung sowie der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
V. v. 08.11.2019 BGBl. I S. 1581
Artikel 1 MarkschBergVuaÄndV Änderung der Markscheider-Bergverordnung
... sind auf Plausibilität zu prüfen und als solche zu kennzeichnen." 8. § 9 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 und 2 werden durch folgende ... auch Verweise auf entsprechende technische Dokumentationen sein. Anlage 3 (zu den §§ 9 , 12 und 13) Teil 1 Gliederung des Risswerks  ... für die Wasserhaltung, gg) die Nachbarbaue und andere Gegenstände nach § 9 Absatz 6 , hh) die Standwasserbereiche, Brandherde, Brandfelder, Dämme zum Abschluss von ... von Bedeutung sind, gg) die Nachbarbaue und andere Gegenstände nach § 9 Absatz 6 , sonstige Hohlräume, frühere Anschüttungen und Ablagerungen, hh) den ... und Kabel fremder Betreiber, h) die Nachbarbaue und andere Gegenstände nach § 9 Absatz 6 , i) den Verlauf von Schnittlinien. 11. Kavernenriss a) Der ... heranzuziehen sind, eee) die Nachbarbaue und andere Gegenstände nach § 9 Absatz 6 ; bb) in der schnittrisslichen Darstellung: aaa) die Eintragungen nach ... bezogenen Höhen, iii) die Nachbarbaue und andere Gegenstände nach § 9 Absatz 6 . b) Die grundrissliche Darstellung ist als Deckriss zum Betriebsgrundriss nach Nummer ... Grubenbaues oder einer Bohrung, ii) die Nachbarbaue und andere Gegenstände nach § 9 Absatz 6 . b) Der Speicherriss ist als Grundriss zu führen und je nach Lage der Grubenbaue ...