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Anlage - Tabakprodukt-Verordnung (TabProdV k.a.Abk.)

Anlage (zu § 7 Abs. 2) Ergänzende Warnhinweise



1.
Rauchen verursacht 9 von 10 Lungenkarzinomen.

2.
Rauchen verursacht Mund-, Rachen- und Kehlkopfkrebs.

3.
Rauchen schädigt Ihre Lunge.

4.
Rauchen verursacht Herzanfälle.

5.
Rauchen verursacht Schlaganfälle und Behinderungen.

6.
Rauchen verstopft Ihre Arterien.

7.
Rauchen erhöht das Risiko zu erblinden.

8.
Rauchen schädigt Zähne und Zahnfleisch.

9.
Rauchen kann Ihr ungeborenes Kind töten.

10.
Wenn Sie rauchen, schaden Sie Ihren Kindern, Ihrer Familie, Ihren Freunden.

11.
Kinder von Rauchern werden oft selbst zu Rauchern.

12.
Das Rauchen aufgeben - für Ihre Lieben weiterleben. Hier finden Sie Hilfe, wenn Sie das Rauchen aufgeben möchten: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Tel.: 0800 8 313131, www.rauchfrei-info.de

13.
Rauchen mindert Ihre Fruchtbarkeit.

14.
Rauchen bedroht Ihre Potenz.





 

Frühere Fassungen von Anlage Tabakprodukt-Verordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 06.07.2013Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakprodukt-Verordnung
vom 24.06.2013 BGBl. I S. 1944

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.