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§ 3 - Sommerzeitverordnung (SoZV)

V. v. 12.07.2001 BGBl. I S. 1591; zuletzt geändert durch Artikel 292 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 19.07.2001; FNA: 7141-7-10 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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§ 3



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt im Bundesanzeiger für jeweils fünf aufeinanderfolgende Jahre Beginn und Ende der Sommerzeit bekannt.





 

Frühere Fassungen von § 3 SoZV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 292 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 12.07.2008Artikel 4 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung
vom 03.07.2008 BGBl. I S. 1185
aktuellvor 12.07.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 SoZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 SoZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SoZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes, zur Aufhebung des Zeitgesetzes, zur Änderung der Einheitenverordnung und zur Änderung der Sommerzeitverordnung
G. v. 03.07.2008 BGBl. I S. 1185
Artikel 4 MeßEinhGuaÄndG Änderung der Sommerzeitverordnung
... die Angabe „§ 5 des Einheiten- und Zeitgesetzes" ersetzt. 2. § 3 wird wie folgt geändert: „§ 3 Das Bundesministerium ... ersetzt. 2. § 3 wird wie folgt geändert: „§ 3 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gibt im Bundesanzeiger ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 292 10. ZustAnpV Änderung der Sommerzeitverordnung
...  In § 3 der Sommerzeitverordnung vom 12. Juli 2001 (BGBl. I S. 1591), die durch Artikel 4 des Gesetzes vom ...