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Artikel 65 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)

G. v. 23.05.1949 BGBl. S. 1; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2478
Geltung ab 24.05.1949; FNA: 100-1 Grundgesetz
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Artikel 65


Artikel 65 wird in 2 Vorschriften zitiert

1Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. 2Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. 3Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. 4Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.



 

Zitierungen von Artikel 65 GG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 65 GG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Organisationserlaß des Bundeskanzlers
E. v. 03.05.1989 BGBl. I S. 901; zuletzt geändert durch V. E. v. 14.03.2018 BGBl. I S. 374
III. BKOrgErl
... Die Zuständigkeit der Ressorts wird durch seine Aufgaben nicht berührt (Artikel 65 Grundgesetz). Der Beauftragte arbeitet mit den Ressorts, insbesondere mit den für die ...

Organisationserlaß des Bundeskanzlers
E. v. 17.12.1984 BGBl. I S. 1689
III. BKOrgErl
... Die Zuständigkeit der Ressorts wird durch seine Aufgaben nicht berührt (Artikel 65 Grundgesetz). Der Beauftragte arbeitet mit den Ressorts, insbesondere mit den für die ...